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Vermögenswirksame Leistungen speziell für Frauen

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Es handelt sich dabei so gesehen um vom Chef geschenktes Geld und um Beträge zwischen 6,65 Euro und 40 Euro monatlich, die dazu gedacht sind, für den Vermögensaufbau eingesetzt zu werden und bei denen du unter Umständen von staatlichen Förderungen im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage profitieren kannst. Dabei kannst du zwischen verschiedenen Varianten wählen, wie du deine Vermögenswirksamen Leistungen anlegen möchtest.

Das Wichtigste im Überblick

Vermögenswirksame Leistungen sind geschenktes Geld vom Arbeitgeber.
Die Beträge der Vermögenswirksamen Leistungen liegen zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich.
Geringere Leistungen des Arbeitgebers können durch eigenes Geld aufgestockt werden.
Verschiedene Formen der Geldanlage ermöglichen individuelle Verträge.
Je nach Einkommen und gewähltem Vertrag steht die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage zur Verfügung.

Was genau sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen wurden im Rahmen des Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) ins Leben gerufen, um Angestellten die Möglichkeit zu geben, schon frühzeitig und mit kleinen Beiträgen attraktiv ein Vermögen aufzubauen.

Die Höhe der Leistungen bewegt sich in einem Rahmen zwischen 6,65 Euro und 40 Euro. Sofern relevante Tarifverträge keine festen Regeln beinhalten, können die Arbeitgeber sich freiwillig dazu entscheiden, ihren Mitarbeitern Vermögenswirksame Leistungen zu zahlen und dabei auch entscheiden, in welcher Höhe sie das machen wollen.

Die Vermögenswirksamen Leistungen werden dabei dem Bruttoeinkommen zugeschlagen und anschließend im Rahmen der Gehaltsabrechnung wieder abgeführt und direkt vom Arbeitgeber in die entsprechend abgeschlossenen Verträge überwiesen. Für die Verträge stehen verschiedene Arten zur Verfügung, bei denen derzeit vor allem folgende Varianten zur Verfügung stehen:

  • Banksparplan
  • Tilgung eines Baukredits
  • Bausparvertrag
  • Fondssparplan

Bei den letzten drei Varianten und je nach Höhe des Einkommens, kannst du zusätzlich von einer staatlichen Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage profitieren.

Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich gefördert

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die dazu motivieren soll, mit den Vermögenswirksamen Leistungen ein Vermögen aufzubauen. Sie wird bei den Varianten Bausparvertrag, Fondssparplan und für die Tilgung eines Bankkredits über Vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Die Förderberechtigung hängt dabei von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab und die Höhe der Förderung von der gewählten Variante und der Höhe des jährlichen Beitrags.

Bausparvertrag

  • Die Arbeitnehmersparzulage wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro bei Einzelpersonen bzw. 35.800 Euro bei Ehepaaren und bei Personen in eingetragenen Partnerschaften nicht übersteigt.
  • Die Höhe der Förderung liegt bei 9,0 % der eingezahlten Summe, wobei allerdings maximal 470 Euro pro Jahr und Person gefördert werden.
  • Zahlst du auch noch eigene Beiträge in den Bausparvertrag ein, kannst du zudem von der Wohnungsbauprämie profitieren. Diese wird bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro bei Einzelpersonen und 51.200 bei Paaren gezahlt und beträgt 8,8 % auf eine eingezahlte Summe von maximal 512 Euro pro Jahr und Person.

Tilgung eines Baukredits

  • Nutzt du die Vermögenswirksamen Leistungen als zusätzliche Raten für Tilgung eines Baukredits für das selbst genutzte Haus, erhältst du auch die Arbeitnehmersparzulage mit denselben Höhen und Einkommensgrenzen wie beim Bausparvertrag.

Fondssparplan

  • Arbeitnehmersparzulage wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro bei Einzelpersonen bzw. 40.000 Euro bei Ehepaaren und bei Personen in eingetragenen Partnerschaften nicht übersteigt.
  • Die Höhe der Förderung liegt bei 20,0 % der eingezahlten Summe, wobei allerdings maximal 400 Euro pro Jahr und pro Person gefördert werden.
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TIPP

Parallele Nutzung der Förderung

Die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % und die Förderung in Höhe von 20 % können parallel genutzt werden, sodass du zwei Verträge besparen kannst, um die staatliche Förderung in voller Höhe auskosten zu können.

Wer hat alles Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben alle Arbeitnehmer, deren Verträge auf Tarifverträge mit entsprechenden Vorgaben beruhen oder deren Arbeitgeber sich für die freiwillige Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen entschieden haben. Auch Beamte erhalten Vermögenswirksame Leistungen, deren Höhe derzeit bei der Mindestgrenze von 6,65 Euro liegt.

Sollte ich die vermögenswirksamen Leistungen aus eigener Tasche aufstocken?

Du kannst jederzeit die vom Chef gezahlten Vermögenswirksamen Leistungen aufstocken. Sinnvoll ist das dann, wenn du innerhalb der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage oder bei einem Bausparvertrag auch für die Wohnungsbauprämie liegst. Durch eine Aufstockung der Beiträge auf die maximal geförderte Beitragssumme kannst du so die staatliche Förderung in vollem Maße in Anspruch nehmen und selbstverständlich lohnen sich solche Verträge auch umso mehr, je höher die entrichteten Sparbeiträge sind.

Wie viel vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber?

Vermögenswirksame Leistungen sind entweder im Tarifvertrag geregelt oder der Arbeitgeber kann freiwillig entscheiden, ob und in welcher Höhe er sie bezahlt. Die Höhe liegt dabei zwischen 6,65 Euro und 40 Euro im Monat. Erreichst du mit den Zahlungen des Chefs nicht die geförderten Höchstgrenzen, lohnt sich eine Aufstockung der Beiträge durch eigenes Geld.

Mit welchen Sparformen kann ich meine vermögenswirksame Leistungen anlegen?

Für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen stehen dir grundsätzlich diese vier verschiedenen Varianten zur Verfügung:

  • Banksparplan
  • Tilgung eines Baukredits
  • Bausparvertrag
  • Fondssparplan

Sparform: Banksparplan

Bei dieser Variante handelt es sich um einen herkömmlichen Sparvertrag, bei dem das Geld bei der Bank zu einem vereinbarten Zinssatz festgelegt wird. Die Rendite ist gerade in der derzeitigen Phase sehr niedriger Zinsen sehr gering und bei dieser Anlageform kannst du auch mit keiner staatlichen Förderung rechnen. Dafür ist der Banksparplan aber nicht mit Gebühren verbunden und häufig zahlen die Banken am Ende der Laufzeit einen beträchtlichen Bonus, der die Rendite attraktiver gestaltet.

Sparform: Tilgung eines Baukredits

Die Vermögenswirksamen Leistungen können auch als raten für die Tilgung eines Baukredits verwendet werden. In dem Fall gilt das finanzierte Haus als Vermögensanlage und wird auch staatlich gefördert, sofern es sich um eine selbst genutzte Immobilie handelt. Attraktiv ist die Variante, weil die Sollzinsen in der Regel höher sind als die Renditen der anderen Varianten für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen.

Sparform: Bausparvertrag

Die bekannteste und schon am längsten verbreitete Form, die Vermögenswirksamen Leistungen anzulegen, ist der Bausparvertrag. Diese Sparform besteht aus zwei Phasen. In der Ansparphase werden die Vermögenswirksamen Leistungen Sparbeiträge verwendet und mit einem festgelegten Zinssatz verzinst, wodurch ein Guthaben aufgebaut wird. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, kann ein günstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke in Anspruch genommen werden, wobei es sich um die Finanzierung einer Immobilie oder auch um Renovierungen und Modernisierungen handeln kann. Durch den vorzeitigen Verzicht auf ein späteres günstiges Darlehen, kannst du höhere Zinsen für die Ansparphase erzielen.

Sparform: Fondssparplan

Bei dieser Variante werden die Vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds investiert, wodurch sehr viel höhere Renditen zu erzielen sind als beim normalen Banksparplan oder auch als beim Bausparvertrag. Diese Renditen sind allerdings nicht garantiert, weil die Entwicklungen an den Aktienmärkten nicht vorhersehbar sind und auch in Verlusten enden können. Bei fallenden Kursen hast du am Laufzeitende aber den großen Vorteil, dass du die über den Fondssparplan gekauften Anteile im Depot belassen und auf bessere Kurse warten kannst. Der Fondssparplan bietet die höchste staatliche Förderung, ist aber auch mit zusätzlichen Kosten wie den Gebühren für das notwendige Wertpapierdepot verbunden.

Welche Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist sinnvoll?

Die Wahl der richtigen Anlageform ist immer abhängig von der individuellen Situation.

  • Bist du risikofreudiger und auf eine möglichst hohe Rendite aus, ist der Aktienfondssparplan eine gute Variante, um mit geringen Beiträgen attraktive Erträge zu erzielen. Auch die staatliche Förderung bietet hier die höchste Unterstützung.
  • Zahlst du einen Baukredit zurück, lohnt es sich, die Vermögenswirksamen Leistungen als zusätzliche Raten zu verwenden, da die Kreditzinsen meist höher sind als eventuelle Guthabenzinsen in anderen Geldanlagen. Diese Variante lohnt sich bei einem selbst genutzten Haus, weil dann auch die Arbeitnehmersparzulage genutzt werden kann.
  • Der Bausparvertrag lohnt sich dann, wenn zukünftige wohnwirtschaftliche Maßnahmen angedacht sind und das spätere günstige Darlehen als Vorteil dienen kann. Zudem kannst du neben der Arbeitnehmersparzulage auch noch von der Wohnungsbauprämie profitieren und somit gleich zwei staatliche Förderungen nutzen.

Wie und wo kann ich vermögenswirksame Leistungen beantragen?

Die Vermögenswirksamen Leistungen werden bei den entsprechenden Anbietern der jeweiligen Anlageformen beantragt. Der Weg zum Geldgeschenk des Arbeitgebers ist dabei denkbar leicht und erfolgt in folgenden Schritten:

[info_list style=“circle with_bg“ icon_bg_color=“#f7f7f7″ icon_color=“#e96573″ font_size_icon=“24″ eg_br_width=“1″ connector_color=“#cccccc“][info_list_item list_title=“1: Arbeitgeber kontaktieren“ list_icon=“Defaults-chevron-circle-right“ title_font_size=“desktop:18px;“ desc_font_size=“desktop:16px;“ desc_font_line_height=“desktop:28px;“]Zunächst ist es wichtig, sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, ob dieser seinen Mitarbeitern Vermögenswirksame Leistungen anbietet, um entsprechend planen zu können.[/info_list_item][info_list_item list_title=“2: Anlageform wählen“ list_icon=“Defaults-chevron-circle-right“ title_font_size=“desktop:18px;“ desc_font_size=“desktop:16px;“ desc_font_line_height=“desktop:28px;“]Danach ist die Wahl der entsprechenden Anlageform wichtig und die Entscheidung für einen entsprechenden Anbieter.[/info_list_item][info_list_item list_title=“3: Vertrag abschließen“ list_icon=“Defaults-chevron-circle-right“ title_font_size=“desktop:18px;“ desc_font_size=“desktop:16px;“ desc_font_line_height=“desktop:28px;“]Im nächsten Schritt wird der gewählte Vertrag abgeschlossen, woraufhin du dann mit den Vertragsunterlagen auch eine Bestätigung ausgehändigt bekommst, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss, damit er die Vermögenswirksamen Leistungen anschließend monatlich überweisen kann.[/info_list_item][info_list_item list_title=“4: Vertrag prüfen“ list_icon=“Defaults-chevron-circle-right“ title_font_size=“desktop:18px;“ desc_font_size=“desktop:16px;“ desc_font_line_height=“desktop:28px;“]Überprüfe anschließend, ob in der Gehaltsabrechnung die Vermögenswirksamen Leistungen wie gewünscht aufgeführt und eventuelle Eigenleistungen auch abgezogen werden.4[/info_list_item][/info_list]

Beispiel: So viel bringt das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Gehen wir einmal davon aus, dass du dich für ein renditestärkeres Modell entscheidest und deine Vermögenswirksamen Leistungen in einen Fondssparplan investierst, kommt es zu folgender Beispielrechnung, bei der der Einfachheit halber so gerechnet wird, als würdest du von Anfang des Jahres an den gesamten Betrag investiert haben:

Grundlage für die Berechnung ist ein jährlicher Beitrag von 400 Euro und die Wertpapiere erzielen eine durchschnittliche Rendite von 5 % pro Jahr.

  • Nach einem Jahr: 400 Euro zzgl. Rendite von 5 % = 420 Euro
  • Nach zwei Jahren: 820 Euro zzgl. Rendite von 5 % = 861 Euro
  • Nach drei Jahren: 1.261 Euro zzgl. Rendite von 5 % = 1.324,05 Euro
  • Nach vier Jahren: 1.724,05 Euro zzgl. Rendite von 5 % = 1.810,25 Euro
  • Nach fünf Jahren: 2.210,25 Euro zzgl. Rendite von 5 % = 2.320,76 Euro
  • Nach sechs Jahren: 2.720,76 Euro zzgl. Rendite von 5 % = 2.856,80 Euro
  • Nach sieben Jahren: 3.256,80 Euro zzgl. Rendite von 5 % = 3.419,64 Euro
  • Bei Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage werden 560 Euro (7 x 80 Euro) dem Vertrag zugeführt, sodass es zu einem Gesamtbetrag von 3.979,64 Euro kommt.

Sollte der Arbeitgeber die gesamten 400 Euro geleistet haben, ist jeder Cent dieses Endbetrages geschenkt und selbst dann ein sehr großer Gewinn, wenn du noch berücksichtigst, dass eine Gebühr für den Fondssparplan bzw. das Depot gezahlt werden muss.

Wann kann ich auf meine vermögenswirksamen Leistungen zugreifen?

In der Regel laufen die Verträge der Vermögenswirksamen Leistungen sieben Jahre, wobei häufig sechs Jahre bespart wird und es sich beim siebten Jahr um ein Ruhejahr handelt. Weiterlaufende Leistungen können dann wahlweise schon in einen neuen Vertrag eingezahlt werden. Diese Laufzeit von sieben Jahren ist vor allem dafür wichtig, um den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage aufrecht zu erhalten oder auch, um zum Beispiel bei einem Banksparplan ein Anrecht auf den von der Bank zum Laufzeitende anvisierten Bonus zu haben.

Bekommst du keinen Bonus oder staatliche Förderungen, kannst du die Verträge auch vorher auflösen, was aber meistens zu Verlusten führt und gerade so kurz laufende Verträge, die zudem mit eher geringen Beiträgen bespart werden, sollten besser schon über einen längeren Zeitraum gehalten werden.

Vermögenswirksamen Leistungen in die Betriebliche Altersvorsorge einfließen lassen

Neben den angesprochenen Varianten Bausparvertrag, Tilgung des Baukredits, Fonds- oder banksparplan können die Vermögenswirksamen Leistungen auch in die betriebliche Altersvorsorge integriert werden.

Während bei den anderen Anlageformen der Beitrag zu den Vermögenswirksamen Leistungen dem Bruttoeinkommen zugerechnet und somit steuer- und sozialabgabenpflichtig wird, erfolgt bei dieser Variante eine Umwandlung in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die das zu versteuernde und sozialabgabenpflichtige Einkommen verringern. Im Alter werden dagegen dann aber Steuern auf die ausgezahlten Renten fällig, wobei der Steuersatz im Alter meistens geringer ist und es sich somit in jedem Fall dennoch lohnt.

Vermögenswirksamen Leistungen in der Schwangerschaft

Solange du während der Schwangerschaft arbeitest, hast du weiterhin den Anspruch auf dein Gehalt und somit auch auf die Vermögenswirksamen Leistungen. In der Elternzeit dagegen zahlt der Arbeitgeber nicht weiter, weil du dann auch kein Einkommen erhältst, es sei denn du arbeitest in Teilzeit weiter. Du hast in dieser „Pause“ dann zwei Möglichkeiten.

  • 1. Möglichkeit: Entweder zahlst du die Vermögenswirksamen Leistungen selbst weiter, damit der Vertrag ohne Unterbrechung weiter bespart wird.
  • 2. Möglichkeit: Alternativ kannst du auch eine Unterbrechung beantragen, wodurch sich die Laufzeit dementsprechend dann auch verlängert.

Die Entscheidung solltest du dann immer abhängig von den finanziellen Verhältnissen machen. Weitersparen durch die Übernahme der Beiträge lohnt sich immer, sollte aber nicht zu finanziellen Engpässen führen.

Fazit

Bei den Vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um geschenktes Geld vom Arbeitgeber, das du dir nicht entgehen lassen solltest, um auf diesem wege ein zusätzliches Vermögen aufzubauen.

  • Geschenkt werden auch die geringen Beiträge zwischen 6,65 Euro und 40 Euro zu einem finanziellen Vorteil.
  • Gerade dann, wenn du förderberechtigt bist, sorgen die staatlichen Förderungen für ein zusätzliches Geldgeschenk.
  • Die freie Wahl der Anlageform und die Möglichkeit der eigenen Zuzahlung machen die Vermögenswirksamen Leistungen zu einer individuellen Form des Vermögensaufbaus.
  • Durch einen Vergleich der Varianten und vor allem auch der Anbieter hast du jederzeit die Möglichkeit, wirklich das Beste für dein Vermögen herauszuholen und das ohne eigene Mittel einsetzen zu müssen.

Häufige Fragen

Im Folgenden findest du wichtige Fragen und die dazu gehörenden Antworten, um dich noch besser über dieses Thema und die Möglichkeiten und Eigenschaften der Vermögenswirksamen Leistungen informieren zu können.

Im öffentlichen Dienst sind auch Vermögenswirksame Leistungen vorgesehen, die derzeit an der Untergrenze bei 6,65 Euro pro Monat liegen.

Vermögenswirksame Leistungen können nicht steuerlich abgesetzt werden. Ganz im Gegensatz dazu erhöhen sie sogar das zu versteuernde Einkommen, weil sie auf das Bruttoeinkommen gerechnet werden.

Du hast die Möglichkeit, Verträge zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Hierbei ist aber immer zu beachten, dass dadurch die staatlichen Förderungen oder auch ein Bonus wie bei einem Banksparplan verloren gehen können.

Gerade bei einem Fondssparplan lohnt es sich meistens, eher längere Laufzeiten zu nutzen, sodass ein vorzeitiges Vertragsende eher nicht zu den gewünschten Renditen führt.

Du kannst jederzeit eine Anpassung deiner eigenen Zuzahlungen durchführen. dafür musst du allerdings mit dem entsprechenden Anbieter die entsprechende Vereinbarung treffen, sodass der Arbeitgeber anschließend eine entsprechende Bestätigung erhält, nach der er dann den angepassten Betrag im Rahmen der Gehaltsabrechnung in den entsprechenden Vertrag zahlen kann.

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