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Auslandsreise­kranken­versicherung speziell für Frauen

Der Urlaub ist eine Zeit, auf die man sich freut und die man daher auch grenzenlos genießen sollte. Dennoch kann es immer auch zu Krankheiten oder Verletzungen kommen, die versorgt werden müssen. Um im Ausland hier nicht auf zu geringe Leistungen oder zu hohe Eigenleistungen zu treffen, ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein wichtiger Schutz und eine notwendige Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung, ganz gleich ob privat oder gesetzlich.

Das Wichtigste im Überblick

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen nur in bestimmten Ländern die Kosten und das meistens nur in begrenzter Höhe. Auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nicht überall und auch nicht immer in voller Höhe.
Medizinische Behandlungs- und Krankenhauskosten können schnell sehr hoch werden und vor allem notwendige Maßnahmen wie ein Krankenrücktransport nach Deutschland können zu sehr großen finanziellen Problemen führen.
Zu hohe Eigenleistungen können durch den Schutz der Auslandsreisekrankenversicherung verhindert werden und das auf der gesamten Welt.
Den umfassenden und für große Sicherheit sorgenden Schutz gibt es schon für ca. 10 Euro im Jahr und die Möglichkeit zum Vergleichen der zahlreichen Tarife sorgt für eine individuell optimale Absicherung.

Wofür ist eine Auslandsreise­krankenversicherung da?

Für den Aufenthalt im Ausland ist es immer auch wichtig, für den medizinischen Notfall zu wissen, wie es mit dem Versicherungsschutz der Krankenversicherung im Ausland aussieht. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei in weiten Teilen Europas den Versicherungsschutz, aber nur zu den landestypischen Bedingungen, und die private Krankenversicherung hat auch nicht selten Einschränkungen, was die Leistungen im Ausland betrifft.

Diese entstehende Versicherungslücke, die zu sehr hohen Eigenleistungen und finanziellen Problemen führen kann, wird durch die Auslandsreisekrankenversicherung abgefangen.

Mit dem Schutz der Auslandsreisekrankenversicherung hast du dann die Gewissheit gut und umfangreich versorgt zu werden, wenn du im Ausland zum Beispiel medizinisch behandelt oder sogar operiert werden musst.

Für wen ist eine Auslandsreise­krankenversicherung sinnvoll?

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für dich auf jeden Fall eine sinnvolle und sogar wichtige Absicherung, wenn du ins Ausland fährst und dort nur bedingt über die bestehende Krankenversicherung abgesichert bist.

Große Lücken im Versicherungsschutz bestehen dabei für dich vor allem wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung bist. Aber auch als privatversicherte Person kannst du die Auslandsreisekrankenversicherung als Ergänzung nutzen, um zum bestehenden Schutz eine sinnvolle weitere Absicherung zu erhalten. Hier solltest du auf jeden Fall schauen, welche Leistungen deine private Krankenversicherung im Ausland abdeckt.

Lücken in gesetzlicher und privater Absicherung

Der Bedarf der Auslandsreisekrankenversicherung wird besonders deutlich, wenn du mal einen Blick auf die Leistungen bzw. besser auf die nicht geleiteten Fälle im Rahmen deiner gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherungen wirfst.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung beschränkt ihren Auslandsschutz auf die Länder der Europäischen Union sowie auf Norwegen, Liechtenstein und Island sowie auf die ausgewählten Staaten, mit denen das so genannte Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. In allen anderen Ländern der Erde erhältst du normalerweise keine gesetzliche Leistung.
  • In den Staaten, wo du als gesetzlich versicherte Person Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenkasse genießt, musst du beachten, dass nur die Leistungen erbracht werden, die im entsprechenden Land üblich sind. Zudem gelten auch die am Reiseziel üblichen Eigenleistungen.
    Neben den dann sowieso oft höheren Eigenleistungen und dem geringeren Versicherungsschutz kann es auch zu zusätzlichen Abzügen durch die Krankenversicherung kommen, wenn diese einen beispielsweise höheren Verwaltungsaufwand hat. Das führt folglich zu noch geringeren Leistungen, die ausgeglichen werden müssen.
  • Auch in den Staaten der EU oder mit dem angesprochenen Sozialversicherungsabkommen kommt es häufig vor, dass Ärzte und Krankenhäuser privatärztliche Rechnungen ausstellen. Solche Rechnungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
  • Für den Krankenrücktransport aus dem Ausland kommt die gesetzliche Krankenversicherung in keiner Weise auf und hier können die Kosten für den Transportweg je nach Krankheit und Reiseziel schnell auch sechsstellig werden.
  • Privat versicherte Personen können das Problem zu spüren kommen, wenn ausschließlich die deutsche Gebührenordnung für Ärzte den Leistungen zugrunde gelegt wird, die dann nicht auf Behandlungen und Operationen beispielsweise in den USA anzuwenden ist.
  • Private Krankenversicherungen beschränken zudem ihren Schutz häufig auf den europäischen Raum, sodass für weitere Reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar ist.
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INFO

Auslandsreise­krankenversicherung auch für privat Versicherte sinnvoll

Die Auslandsreisekrankenversicherung kann für privat versicherte Patenten zu einem großen Vorteil werden, wenn der eigentliche Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht. Diese musst du dann nicht bezahlen, wenn du für die medizinische Betreuung die Auslandsreisekrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung einsetzt, deren Beitrag geringer ist als die Selbstbeteiligung der Vollversicherung. Auch bei Tarifen mit einem Bonus bei nicht in Anspruch genommener Leistung kann es finanzielle Vorteile bringen, wenn für das Ausland keine Leistungen über die Vollversicherung beantragt werden.

Welche Kosten deckt eine Auslandsreise­krankenversicherung ab und welche nicht?

Die Vorteile einer Auslandsreisekrankenversicherung werden schnell deutlich, wenn du dir die entsprechenden Leistungen anschaut. Vergessen sollte du dabei aber nicht den Blick auf bestehende Ausschlüsse im Versicherungsumfang.

Durch die Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckte Risiken:

  • Die Auslandsreisekrankenversicherung trägt die Kosten für die ärztliche ambulante und stationäre Behandlung, ganz gleich wo diese im Ausland notwendig wird.
  • Kosten für Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandsmittel werden von der Auslandsreisekrankenversicherung übernommen.
  • Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport. Wichtig ist die Bezeichnung sinnvoll (sehr wichtig), denn manchmal trifft man noch auf die Formulierung der notwendigen Rücktransporte, welche zu viel Raum für Diskussionen lässt.
  • Abgesichert bist du bei guten Tarifen zudem, wenn Such- Rettungs- und Bergungskosten notwendig werden.

Durch die Auslandsreisekrankenversicherung nicht abgedeckte Risiken:

  • Die Versicherung leistet nicht, wenn die Behandlungen schon vor der Abreise vorherzusehen waren (wie z.B. auch Vorerkrankungen).
  • Auch Unfälle und Krankheiten, die auf eine vorsätzliche Handlung oder auf eine Sucht zurückzuführen sind, werden nicht von der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt.
  • Kosten für eine Psychoanalytische und psychotherapeutische oder eine psychoanalytische Behandlung werden nicht von der Auslandreisekrankenversicherung übernommen.
  • Rehabilitationsmaßnahmen sowie Behandlungen im Rahmen einer Kur oder eines Sanatoriumaufenthaltes werden nicht bezahlt.
  • Im Rahmen der Hilfsmittel übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherungen keine Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte.

Welche Kosten können auf mich zukommen, wenn ich keine Auslandsreisekrankenversicherung besitze?

Beschränkst du dich auf den Schutz der Krankenvollversicherung – egal ob privat oder gesetzlich – können schnell hohe finanziellen Belastungen im Ausland auf dich zukommen, weil die Leistungen nicht überall gelten und auch nicht immer die gesamten Kosten abdecken.

  • Privatärztliche Rechnungen

    Ein Urlaub in der Türkei wird trotz Europa zu einer finanziellen Belastung, wenn einen Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel wegen eines Herzinfarkts, nötig wird. Das Krankenhaus stellt eine privatärztliche Rechnung in Höhe von ungefähr 16.000 Euro aus und da es sich um eine private Rechnung handelt, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Bruchteil, sodass mit einer Eigenleistung von ca. 15.000 Euro zu rechnen ist.

  • Deutsche Gebührenordnung

    Bei einer privaten Krankenversicherung, die nach der deutschen Gebührenordnung für Ärzte leistet, kann ein Notfall zum Beispiel in den USA zu einem finanziellen Fiasko werden. Bei einem Schlaganfall gehen die Kosten für eine Behandlung schnell bis zu einer Höhe von 120.000 US-Dollar und wenn die PKV dann nur die in Deutschland gültigen Kosten übernimmt, stehst du plötzlich vor einer Eigenleistung von ungefähr 80.000 Euro.

  • Rücktransport

    Ein sehr hoher Kostenfaktor bildet nach einer Krankheit oder einem Unfall im Ausland der Rücktransport nach Deutschland. Hier leistet die gesetzliche Krankenkasse überhaupt nicht. Die entsprechenden Ambulanzflüge können je nach Land, Transportfähigkeit und eventuell während des Flugs notwendiger Behandlung schnell im fünf- und auch sechsstelligen Bereich liegen.

Auslandsreise­krankenversicherung bei einer Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft ist natürlich alles andere als eine Krankheit, aber sie kann doch immer auch zu notwendigen Untersuchungen und Behandlungen führen, wenn es während des Urlaubs zu Komplikationen kommt. Daher ist es wichtig, auch den Fall der Schwangerschaft in deiner Auslandsreisekrankenversicherung versichert zu wissen.

Für den Zeitpunkt der Reise solltest du für dich selber wichtige Daten kennen, um kein Risiko einzugehen. Als sicherste Flugzeit in der Schwangerschaft gilt die Spanne zwischen der 18. und 24. Woche. Danach steigt die Gefahr einer Risikogeburt und um eine Geburt im Flieger zu vermeiden, verbieten viele Fluggesellschaften den Flug ab der 36. Woche, bei Mehrlingsgeburten auch schon ab der 32. Woche.

Außerdem solltest du im Falle einer (bevorstehenden) Schwangerschaft auf folgende Punkte bei der Auslandsreisekrankenversicherung achten:

  • Zeitpunkt und Dauer

    Schwangerschaften sind normalerweise immer abgesichert, wenn es erst nach dem Versicherungsantrag zur Empfängnis kam. Dennoch und vor allem bei einer nach dem Antrag liegenden Schwangerschaft sowie bei Reisen, die bis zu 365 Tage dauern, solltest du immer zwingend prüfen, ob der gewählte Versicherungsvertrag für den wichtigen Schutz sorgt.

  • Vorsorgeuntersuchungen

    Wichtig ist die Absicherung von notwendigen Vorsorgeuntersuchungen, die im Normalfall bis zur vollendeten 36. Woche der Schwangerschaft von der Auslandsreisekrankenversicherung übernommen werden.

  • Behandlungen und Maßnahmen

    Von der Auslandsreisekrankenversicherung sollten alle medizinisch notwendig werdenden Behandlungen sowie auch eine Entbindung und die Maßnahmen bei eventuellen Früh- oder Fehlgeburten übernommen werden.

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INFO

Geburt des Kindes im Urlaub

Wird das Kind im Urlaubsland zur Welt gebracht, bezahlt die Auslandsreisekrankenversicherung auch die dann wichtigen Untersuchungen des Neugeborenen. Zu so einem Fall kann es vor allem dann kommen, wenn längere Reisen von bis zu einem Jahr bevorstehen.

Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist mit ca. 10 Euro im Jahr eine sehr günstige Versicherung. Vor allem, wenn du bedenkst, welche Leistungen sie für dich im Fall der Fälle erbringen kann. Angenommen du bist Skifahren und musst dort nach einem Unfall geborgen werden, so greift hier die normale gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht. Die Kosten musst du dafür selbst tragen.

Auch wenn du beispielsweise in Amerika nach einem Autounfall operiert werden musst, würde eine deutsche Versicherung maximal die in Deutschland anfallenden Kosten erstatten. Dies kann im schlimmsten Fall aber nur ein Bruchteil der amerikanischen Kosten sein, da es dort keine festgelegte Gebührenordnung gibt (wie in Deutschland).

Wir würden dir empfehlen, einen optimalen Schutz zu wählen. Dieser ist häufig nur 1-2 Euro teurer als ein einfacher Tarif. Der Schutz gilt dabei normalerweise immer für ein Jahr. Solltest du Fragen haben oder dir unsicher sein, kannst du auch gerne direkt auf uns zukommen.

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Wir vergleichen für dich die besten Auslandsreise­krankenversicherungen. Gib uns hierfür einfach einen kurzen Überblick zu deiner Person und wir lassen dir eine Übersicht mit passenden Angeboten kostenlos und unverbindlich per E-Mail zukommen.

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    Auslandsreise­krankenversicherung für die ganze Familie

    Wenn du mit deinem Ehepartner oder auch einem nicht ehelichen Partner zusammenwohnst und eventuell auch Kinder hast, kannst du ohne Probleme auch eine Auslandsreisekrankenversicherung für die gesamte Familie abschließen. Damit bist du dann immer auf der sicheren Seite, ganz unabhängig davon, wer aus deiner Familie im Urlaub krank werden oder sich verletzen sollte.

    Welche Leistungen sollte eine gute Auslandsreisekrankenversicherung enthalten?

    Damit du im Krankheitsfall oder im Falle von Verletzungen im Ausland wirklich abgesichert bist, solltest du immer einen Blick auf die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung werfen. Da eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht wirklich teuer ist, gib insgesamt lieber 5 Euro mehr aus um alle wichtigen Leistungen zu erhalten.

    • Übernahme der Kosten

      Der ausreichende Versicherungsumfang ist das A & O einer guten Versicherung. Hier solltest du Wert darauflegen, dass vor allem die wichtigsten Leistungen in voller Höhe erstattet werden. Hierunter fallen neben den normalen Behandlungen zum Beispiel der provisorische Zahnersatz, Behandlungen bei Sportverletzungen oder psychischen Krankheiten sowie alles, was bei Schwangerschaftskomplikationen notwendig wird. Wichtig ist zudem die Übernahme von Kosten für Hilfs- und Heilmittel.

    • Vorerkrankungen

      Eine gute Versicherung macht eine bestehende Vorerkrankung nicht sofort zum Ausschluss. Du solltest aber auf jeden Fall immer prüfen, ob die entsprechenden Behandlungen im Versicherungsschutz enthalten sind. Wichtig ist auch zu prüfen, ob die Versicherung aufkommt, wenn es bei chronischen Erkrankungen im Urlaub zu einer Verschlechterung kommt.

    • Rooming-In

      Solltest du dein Kind absichern, ist es von großer Bedeutung, die Tarife zu wählen, die ein so genanntes Rooming-In beinhalten, sodass auch deine Übernachtung beim Kind im Krankenhaus übernommen wird.

    • Sinnvoller medizinischer Rücktransport

      Für den wichtigen Versicherungsschutz im Falle eines Rücktransports solltest du darauf achten, dass dieser bezahlt wird, wenn er sinnvoll und vertretbar ist. Manche Versicherer übernehmen nur einen notwendigen Rücktransport, was häufig dann zu Diskussionen und letztendlich zu Leistungsverweigerungen führen kann. „Sinnvoll“ ist hier wirklich wichtig!

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    TIPP

    Chronische Erkrankungen

    Im Falle chronischer Erkrankungen ist es empfehlenswert, dass du dir vom Arzt eine Bescheinigung über deine Reisefähigkeit ausstellen lässt. Das vermeidet meistens Diskussionen mit der Versicherung, wenn der Gesundheitszustand im Urlaub plötzlich schlechter wird.

    Worauf sollte ich beim Abschluss einer Auslandsreise­krankenversicherung unbedingt achten?

    Verschiedene Tarife auf dem Markt bedeuten nicht nur unterschiedliche Leistungen, sondern auch unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und voneinander abweichende Bedingungen, sodass es immer wichtig ist, dass du dir vor einem Abschluss die Varianten gut anschaust und vor allem folgende Punkte beachtest:

    • Reisedauer

      Es ist wichtig, dass du darauf achtest, eine Versicherung zu wählen, die die gesamte Reisedauer abdeckt. Hier gibt es Unterschiede zwischen den häufigen Varianten für Reisen bis 56 Tage oder auch denen, die nur 42 Tage absichern oder auch eine Dauer von bis zu 70 Tagen akzeptieren. Reisen darüber hinaus müssen durch spezielle Verträge abgesichert werden. Es zählen nur die Tage einer einzelnen Reise. Mehrere Reisen werden nicht addiert.

    • Geltungsbereich

      Bei der Wahl der Auslandsreisekrankenversicherung ist es von großer Bedeutung, dass du darauf achtest, dass sie auch in all den Ländern, die du besuchen möchtest, den entsprechenden Versicherungsschutz bietet. Wegen der dort hohen Kosten schließen beispielsweise einige Versicherer die USA aus oder erhöhen in besonders hohem Maße den Beitrag für die dortige Absicherung.

    • Reisen jeder Art

      Die optimale Absicherung erzielst du, wenn du eine Versicherung wählst, deren Versicherungsschutz sowohl auf beruflichen als auch auf privaten Reisen greift.

    • Versicherungsombudsmann

      Wichtig ist, dass du einen Versicherer gewählt hast, der am Schlichtungsverfahren durch den Versicherungsombudsmann teilnimmt. Im Falle von Leistungsverweigerungen durch den Versicherer kann dieser zu Rate gezogen werden. Dessen Entscheidungen sind dann bei Streitwerten von bis zu 10.000 Euro für das Unternehmen bindend.

    Wann muss ich spätestens eine Auslandsreise­krankenversicherung abschließen?

    Da solche Auslandsreisekrankenversicherungen in der Regel nicht rückwirkend zahlen, solltest du sie rechtzeitig vor Beginn der Reise abschließen.Viele Versicherungen sind im Handumdrehen online abgeschlossen und können dann sofort auch Gültigkeit besitzen. So kann ein Abschluss auch noch problemlos am Abreisetag vorgenommen werden. Am besten schließt du aber rechtzeitig einen Jahresvertrag ab, damit es dir vor allem bei häufigen Reisen nicht passieren kann, den wichtigen Versicherungsschutz zu vergessen.

    Unser Fazit

    Die medizinische Betreuung im Ausland infolge von Krankheiten oder Unfällen ist wichtig und du solltest nicht aus finanziellen Gründen darauf verzichten müssen. Teilweise hast du auch keine Wahl zu verzichten und bist gezwungen, die entstehenden Kosten zu tragen, die schnell zu finanziellen Problemen führen können. Daher ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung absolut sinnvoll. Mit knapp 10 Euro ist die Versicherung außerdem sehr günstig und unproblematisch abzuschließen.

    • Sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherungen gibt es Einschränkungen im Versicherungsschutz für das Ausland.
    • Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt gegen einen sehr geringen Beitrag alle Kosten im Ausland, die von der Krankenversicherung nicht getragen werden.
    • Vergleiche ermöglichen den Weg zum umfassenden Schutz, wobei gerade besondere Leistungen wie die Versorgung bei einer Schwangerschaft oder ein notwendiger Rücktransport nach Deutschland wichtige Kriterien für eine gute Absicherung sind.

    Häufige Fragen

    Im Folgenden kannst du dich anhand häufig gestellter Fragen noch zu weiteren speziellen Themen rund um die Auslandsreisekrankenversicherung informieren.

    Wenn du eine Police abgeschlossen hast, die nicht nur für eine Reise, sondern ganzes Jahr gilt, kannst du diese normalerweise immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende kündigen. Ansonsten verlängert sie sich um ein weiteres Jahr.

    Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung als Jahrespolice kannst du diese jedes Jahr kündigen. Dadurch hast du jährlich die Möglichkeit, anhand eines Vergleichs nach besseren Konditionen Ausschau zu halten und die Versicherung zu wechseln.

    Als Privatreisender kann die Versicherung zu den Vorsorgeleistungen gezählt werden, bei denen du als Einzelperson bis zu 1.900 Euro angegeben kannst. Dieser Betrag wird meistens aber schon durch die eigentliche Krankenversicherung ausgereizt. Handelt es sich um eine berufliche Reise, die man selber bezahlen muss, kann man die Beiträge als Werbungskosten bei Angestellten oder Betriebsausgaben bei selbstständigen steuerlich geltend machen.

    Du kannst den Versicherungsschutz jederzeit für dich alleine oder auch für die gesamte Familie wie Partner und/oder Kinder abschließen.

    Von Langzeitreisen wird gesprochen, wenn die Reise mehr als 8 bis 10 Wochen dauert und der reguläre Schutz der Auslandsreisekrankenversicherung nicht mehr greift. Hier wird dann ein spezieller Tarif für Langzeitreisen notwendig, den man auch über einen entsprechenden Vergleich finden kann. Bei privaten Krankenversicherungen sollte man bei Langzeitreisen auf jeden Fall auch schauen, für wie lange am Stück der Versicherungsschutz im Ausland gilt.

    Neben einer Notrufnummer für den Anruf der Versicherung ist die Versicherungsnummer wichtig. Innerhalb von Europa ist die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) für die Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung wichtig. Diese befindet sich in der Regel auf der Rückseite der Versichertenkarte und ist in 33 europäischen Ländern gültig.

    Um die gesetzlichen Leistungen in Anspruch zu nehmen, braucht man für Bosnien-Herzegowina, Tunesien und die Türkei einen Auslandskrankenschein, den die Krankenkasse kurzfristig ausstellt.

    Auch als Privatpatient sollte man seine Versicherungskarte mitführen. Um eine spätere Abrechnung von Vorleistungen zu vereinfachen, sollte man sich Rechnungen immer in deutscher oder zumindest englischer Sprache ausstellen lassen.

    Krankheiten, Unfälle, Verletzungen können immer auftreten und wenn eine medizinische Behandlung notwendig wird, spielt es keine Rolle, ob man beruflich oder privat unterwegs ist.

    Mit einer Jahrespolice muss man sich die Gedanken nicht machen, weil man dann auf jeder Reise versichert ist. Bei beruflichen Reisen, vor allem wenn sie länger dauern, sollte man sich aber immer informieren, wie die Regelungen aussehen, die immer auch abhängig davon sind, ob es sich um einen deutschen oder ausländischen Arbeitgeber handelt. Eventuell ist dann eine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland notwendig.

    Aufgrund des geringen Preises ist ein Jahresvertrag zu empfehlen. Dadurch ist man für jede Reise des Jahres abgesichert und braucht sich auch keine Gedanken über Laufzeiten zu machen, wenn eine Reise aus verschiedenen Gründen verlängert werden muss.

    Häufig gibt es Angebote für eine entsprechende Absicherung als Mitglied des ADAC oder als Besitzer einer Kreditkarte. Wie bei jeder Versicherung ist dabei immer der Versicherungsschutz zu prüfen. Der Umfang ist bei solchen „Sonderangeboten“ häufig nicht ausreichend, was aber immer individuell entschieden werden muss. Bei Kreditkarten kann es zudem sein, dass die Versicherung nur auf Reisen gilt, die mit dieser Kreditkarte bezahlt wurden.

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