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Gesetzliche Krankenversicherung speziell für Frauen

In Deutschland besteht für jeden die Krankenversicherungspflicht. Dabei müssen alle Anbieter der gesetzlichen Krankenversicherung ein Basispaket an Leistungen erfüllen, welches gesetzlich vorgeschrieben ist. Der monatliche Beitrag liegt hier bei 14,6% vom Bruttoeinkommen, welcher zu jeweils 50% von dir und deinem Arbeitgeber getragen wird. Viele Krankenkassen ergänzen dieses Basispaket noch um Zusatzleistungen und schlagen einen unterschiedlich hohen Anteil an Zusatzkosten oben drauf. Bei der Wahl deiner Krankenkasse solltest du vor allem auf für dich sinnvolle Zusatzleistungen achten und die Kosten vergleichen.

Das Wichtigste im Überblick

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Der allgemeine Beitragssatz aller Krankenversicherungen liegt bei 14,6%.
Für Zusatzleistungen verlangen die Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag (zwischen 0,2% und 1,7%).
Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten der Krankenversicherung zu je 50%.
Du kannst dir deine gesetzliche Krankenkasse selbst aussuchen.
Kinder können häufig kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mit versichert werden.
Ergänzende Zusatzversicherungen sind häufig sinnvoll, da der Schutz der GKV in mehreren Bereichen lückenhaft ist.
Speziell für die Schwangerschaft bieten die einzelnen Versicherer unterschiedliche Leistungen an, welche du prüfen solltest.

Grundwissen zur gesetzlichen Krankenversicherung

In Deutschland bist du seit 2009 dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu besitzen. Derzeit sind rund 70 Millionen Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Alternativ kannst du dich ggf. auch in der privaten Krankenversicherung versichern lassen, jedoch musst du dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise mit deinem Bruttojahreseinkommen über 60.750 Euro liegen. Jedoch wollen wir uns auf dieser Seite speziell mit der gesetzlichen Krankenversicherung befassen.

Deine gesetzliche Krankenkasse kannst du frei wählen. Dabei liegt der vorgeschriebene Beitragssatz bei 14,6% für pflichtversicherte und bei 14% für freiwillig versicherte. Außerdem muss jede Krankenkasse eine sogenannte Grundversorgung anbieten, welche staatlich vorgeschrieben ist. Das sind quasi die wichtigsten Leistungen. Fast alle Krankenkassen bieten noch weitere, freiwillige Zusatzleistungen an, die sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Hierfür verlangen die Krankenkassen dann einen kleinen Zuschlag von i.d.R. einem Prozent, wobei dieser je Anbieter variiert.

Die einzelnen Bestandteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung setzt sich aus insgesamt fünf verschiedenen Bestandteilen zusammen. So sind Grundversorgung und und Grundbeitrag bei allen Versicherungen identisch, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Die angebotenen Zusatzleistungen, die Höhe des Zusatzbeitrags sowie entsprechende Bonusprogramme, sind je Krankenversicherung unterschiedlich. Auch beim Service gibt es große Unterschiede.

Am wichtigsten sind bei einer Versicherung immer die Leistungen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wirst du grundsätzlich aber auf ein sehr identisches Bild des Versicherungsumfangs treffen, weil die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Für die Ermittlung des Beitrags gibt es einen für alle Krankenkassen gültigen allgemeinen Beitragssatz, der bei 14,6 % und bei 14 % für freiwillig Versicherte liegt. Der Prozentwert bestimmt die Höhe des zu zahlenden Beitrags, gemessen am sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Hinzu kann ein variabler Prozentsatz kommen, der sich durch eventuell gewählte Zusatzleistungen errechnet.

Wichtig ist zur Unterscheidung der Krankenkassen der Blick auf die Zusatzleistungen, durch die sich die Anbieter voneinander unterscheiden. Hier solltest du schauen, welche Zusatzleistungen für dich wichtig sind und welche Anbieter diese in ihren Zusatzleistungen inbegriffen haben.

Krankenkassen dürfen, wenn es die finanzielle Situation der Versicherung erfordert, zudem auch einen Zusatzbeitrag erheben, wenn langfristig gesehen der allgemeine Beitragssatz nicht ausreicht, um mit den entsprechenden Beitragseinnahmen die den Versicherten zustehenden Leistungen garantieren zu können. Der Zusatzbeitrag kann von den Krankenkassen frei bestimmt werden und liegt derzeit zwischen ca. 0,2 % und 1,7 %.

Viele Krankenversicherungen bieten sogenannte Bonusprogramme an. Hier lohnt sich ein Blick auf die Unterschiede der Anbieter. Schaue, welche Bonusprogramme für dich sinnvoll sein können und welche für dich nicht in Frage kommen.

Wichtig ist auch, dass du dich bei deiner gewählten Krankenkasse gut aufgehoben und versorgt fühlst. Der Service ist dabei ein wichtiger Entscheidungsfaktor, bei dem du auf jeden Fall auch auf mögliche Kontaktwege und Ansprechpartner achten solltest. Hier kann es Filialen vor Ort oder auch nur Hotlines oder per E-Mail erreichbare Partner geben. Manche Anbieter sind extrem günstig und versprechen viel, aber wenn du dann mal direkten Kontakt haben musst und die Krankenkasse nur schriftlich zu erreichen ist, kann das durchaus ein größeres Problem sein.

Wie setzt sich der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen?

Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist abhängig von deinem monatlichen Einkommen. Gezahlt werden muss der Grundbeitrag plus der Zusatzbeitrag auf dein Bruttoeinkommen. Damit insbesondere sehr gut verdienende nicht extrem hohe Summen zahlen müssen, gibt es eine Kosten-Obergrenze, welche sich Beitragsbemessungsgrenze nennt.

  • Grundbeitrag: Der Hauptbestandteil des Beitrags bildet der allgemeine Beitragssatz, der gesetzlich bestimmt wird und für alle Krankenkassen gleich ist. Er liegt derzeit bei 14,6 % für Pflichtversicherte und bei 14 % für freiwillig versicherte Personen.
  • Zusatzbeitrag: Die meisten Krankenversicherungen bieten Zusatzleistungen an und erheben dafür einen Zusatzbeitrag. Dieser Zusatzbeitrag liegt durchschnittlich bei 0,9 % und variiert dabei derzeit zwischen 0,2 % und 1,7 %.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Da die gesetzliche Krankenversicherung unabhängig von der Beitragshöhe immer dieselben Leistungen bietet, zahlen Besserverdienende mehr für den gleichen Versicherungsumfang als Menschen mit einem geringeren Einkommen. Damit die Spanne aber nicht zu groß wird, gibt es die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese steigt jährlich und liegt im Jahr 2019 bei 4.537,50 Euro im Monat bzw. 54.450 Euro im Jahr. Nur bis zu diesem Einkommen werden die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet. Darüber liegendes Einkommen ist beitragsfrei.

Wer kann sich alles gesetzlich krankenversichern lassen?

In Deutschland herrscht seit dem Jahr 2009 uneingeschränkt für jeden die Versicherungspflicht, sodass sich jeder den Schutz einer Krankenversicherung zulegen muss. Das wiederum bedeutet auch, dass es keine Ausschlüsse für die gesetzliche Krankenversicherung gibt, wie es z.B. der Fall in der privaten Krankenversicherung ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich also jeder versichern. In der privaten Krankenversicherung gibt es hingegen bestimmte Auflagen die erfüllt werden müssen und diese kann dich sogar ablehnen.

In der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen sich folgende Personen versichern:

  • Arbeitnehmer (deren sozialversicherungspflichtige Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2019 bei 60.750 Euro)
  • Auszubildende
  • Rentner
  • Empfänger von Arbeitslosengeld

Freiwillig versichern können sich folgende Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Arbeitnehmer (mit einem Einkommen, das nicht unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt)
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Beamte
  • Studenten
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Beamte haben freie Wahl

Beamte haben die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Aufgrund der Beihilfe (ca. 50% Kosten-Übernahme vom Dienstherrn), ist die private Krankenversicherung normalerweise die einzig sinnvolle Wahl, da sie günstiger ist und die versicherte Person mehr Leistungen erhält.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat einen Leistungsumfang, der sich aus den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen sowie aus verschiedenen Zusatzleistungen sowie Bonusprogrammen zusammensetzt.

Die Pflichtleistungen werden vom Gesetzgeber vorgegeben. An den gesetzlich verfassten Leistungskatalog müssen sich alle gesetzlichen Krankenversicherungen halten, sodass der größte Teil der Leistungen der verschiedenen Kassen identisch ist.

Die angebotenen Zusatzleistungen sind freiwillig und unterscheiden sich je Krankenkasse. Hierbei geht es um zusätzliche Behandlungen, erhöhte Leistungen oder auch um vorzeitig übernommene Vorsorgeuntersuchungen.

  • Behandlung durch Arzt und Zahnarzt
  • Kieferorthopädische Behandlung
  • Gesundheitsvorsorge, Prävention und Selbsthilfe
  • Prophylaxe von Zahnerkrankungen
  • Zahnersatz
  • Psychotherapeutische Behandlung
  • Krankenhausbehandlung
  • Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
  • Krankengeld und Kinderkrankengeld
  • Impfungen
  • Übernahme der Kosten für Arznei- und Verbandmittel
  • Übernahme der Kosten für Heil- und Hilfsmittel
  • Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Mutter-Kind-Kur
  • Übernahme von Kosten für eine Behandlung im Ausland
  • Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk)
  • Empfängnisverhütung
  • Künstliche Befruchtung
  • Mutterschafts- und Entbindungsgeld
  • Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
  • Pflegeleistungen
  • Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege
  • Stationäre Hospize
  • Sterbegeld
  • Freie Arzt- und Krankenhausauswahl
  • Übernahme oder erhöhte Zuschüsse für alternative Heilmethoden wie Akupunktur oder Homoöopathie
  • In dem Zusammenhang auch Erstattung alternativer Arzneimittel
  • Brustkrebs- oder Darmkrebsfrüherkennung
  • Check-up schon vor dem Alter von 35 Jahren
  • Leistung für künstliche Befruchtung
  • Hebammen-Rufbereitschaft
  • Zusatzleistungen bei Geburt und Schwangerschaft
  • Rooming-In bei Kindern
  • Erhöhte Jugenduntersuchungen
  • Zuzahlung bei Osteopathie
  • Erhöhte Kurleistungen
  • Haushaltshilfen mit Kind oder ohne im Haushalt
  • Schutz- und Reiseschutzimpfungen
  • Mehr Leistungen für Seh- und Hörhilfen

Mit Bonusprogrammen möchten dich die Krankenversicherungen zu einem gesünderen Leben animieren. Entweder übernimmt die Versicherung hier komplett die Kosten oder zahlt etwas dazu. Bonusleistungen gibt es u.a.:

  • für Nichtraucher
  • für getätigte Impfungen
  • für den regelmäßigen Besuch eines Fitnessstudios
  • für verschiedene sportliche Betätigungen

Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich. Sollten die Nachteile für dich überwiegen, so kannst du auch einmal prüfen (lassen), ob die private Krankenversicherung (mit deutlich mehr Leistungen) eine Alternative für dich wäre.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Der Beitrag orientiert sich am Einkommen, was sich bei geringeren Einkünften wie auch im Rentenalter auszahlt.
  • Auch bei geringem Einkommen dieselben Leistungen wie jeder andere.
  • Die gesamte Familie kann unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert werden.
  • Auch bei bestehenden Vorerkrankungen erhältst du den Versicherungsschutz, während bei privaten Krankenversicherungen die Gesundheitsprüfung zum Hindernis werden könnte.
  • Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung ist unter geringen Voraussetzungen immer möglich, sodass man auch hier von günstigeren Beiträgen profitieren kann.

Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Es handelt sich nur um gesetzlich vorgeschriebene Regelleistungen, die häufig nur ausreichend und nicht langfristig optimal sind.
  • Im Rahmen vieler Reformen werden Leistungen immer weiter gekürzt und Eigenleistungen erhöht.
  • Bei höherem Einkommen steigt der Beitrag, ohne ein Plus an Leistungen zu haben.
  • Die regelmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze führt bei einem hohen Einkommen zu weiter ansteigenden Beiträgen.
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Unzureichende Leistungen?

Sofern dir die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichen, kannst du auch überlegen, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Hier solltest du zunächst prüfen, ob du die notwendigen Anforderungen für eine Aufnahme erfüllst und die Vor- und Nachteile abwägen.

Spezielle Leistungen der GKV für Schwangerschaft und Mutterschutz

Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung (im Vergleich zur privaten Krankenversicherung) ist die sich anpassende Beitragszahlung während der Schwangerschaft und im Mutterschutz. Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich nämlich bei den monatlichen Beiträgen an deinem Einkommen, während sich die private Krankenversicherung an den „damals“ abgeschlossenen Leistungen orientiert. Das heißt: Wenn du weniger verdienst, beispielsweise wenn du in Mutterschutz oder Elternzeit bist, dann zahlst du in der gesetzlichen Krankenversicherung auch weniger Beiträge. In der privaten Krankenversicherung bleiben die monatlichen Beiträge hingegen durchgehend gleich.

Die Grundleistungen decken schon eine Menge Leistungen ab, die während der Schwangerschaft wichtig sind. Jedoch bieten einige Krankenkassen noch zusätzliche Leistungen in Bezug auf die Schwangerschaft an, die durchaus sinnvoll sein können. Wir haben nachfolgend mal einige Standard- und Zusatzleistungen in Bezug auf die Schwangerschaft aufgeführt.

Standardleistungen in der Schwangerschaft

Es gibt festgelegte Standardleistungen, die bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung zu finden sind:

  • Regelmäßige Untersuchungen zur Beurteilung des Gesundheitszustandes
  • Regelmäßige Kontrollen zur Erkennung von Risikoschwangerschaften
  • Überprüfung von Gewicht und Blutdruck der Mutter
  • Untersuchung des Urins auf Zucker und Eiweiß
  • Drei Basis-Ultraschalluntersuchungen
  • Blutuntersuchungen inkl. Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
  • Tastuntersuchungen von Gebärmutter und Kindslage
  • Überprüfung der kindlichen Herzaktivitäten
  • Toxoplasmose– und HIV-Test
  • Impfung gegen saisonale Influenza
  • Ernährungsempfehlungen

Zusatzleistungen für die Schwangerschaft

Neben diesen Standardleistungen gibt es auch Zusatzleistungen, die mit der Krankenkasse abgesprochen werden können bzw. wofür sich ein Vergleich der Tarife anbietet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Hebammenrufbereitschaft
  • Zahnvorsorge in der Schwangerschaft
  • Alternative Heilmittel
  • Nackenfaltenmessung
  • Geburtsvorbereitungskurse für Väter
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

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    Worauf sollte ich bei der Auswahl der passenden Krankenversicherung achten?

    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind zum größten Teil gesetzlich geregelt. Unterscheiden tun sich die einzelnen Anbieter in den Zusatzleistungen, den Zusatzbeiträgen, den Bonusprogrammen und dem Service. Nachfolgend erklären wir dir, worauf du beim Abschluss einer neuen oder beim Wechsel deiner bestehenden Krankenversicherung achten solltest.

    • Zusatzleistungen

      Die verschiedenen zusätzlichen Leistungen, die viele gesetzliche Krankenversicherungen anbieten, sorgen dafür, dass du dort ein besonderes Augenmerk drauf haben solltest. Hier handelt es sich häufig auf individuell wichtige Leistungen, sodass du genau schauen solltest, was dir an Leistungen wichtig ist und worauf du auch verzichten kannst (Hier findest du eine Übersicht mit Zusatzleistungen).

    • Zusatzbeitrag

      Der Zusatzbeitrag richtet sich nach den Zusatzleistungen und kann von den gesetzlichen Krankenversicherungen selbst bestimmt werden. Da es derzeit Unterschiede von 0,2 % bis 1,7 % gibt, kann das eine erhebliche Beitragsersparnis bedeuten (siehe Beispiel hier). Prüfe bei einem Vergleich auf jeden Fall die Zusatzbeiträge der einzelnen Versicherer.

    • Bonusprogramme

      Neben den Zusatzleistungen locken Krankenkassen oft auch mit Bonusprogrammen, mit denen vor allem ein gesünderer Lebensstil honoriert wird. So gibt es zum Beispiel einen Bonus für Nichtraucher, für Impfungen und auch verschiedene Förderwege für sportliche Aktivitäten.

    • Serviceleistungen

      Auch beim Service solltest du nicht zu viele Abstriche machen. Wichtig ist, dass dir jederzeit auf verschiedenen Wegen Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Zudem kann die Hilfe oder Vermittlung von Terminen ein wichtiger Service sein, der nicht zu unterschätzen ist.

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    Regelmäßige Überprüfung

    Da sich die Zusatzleistungen und die Höhe der Zusatzbeiträge der einzelnen Versicherer häufig ändern und meist verbessern, solltet du diese alle 2-3 Jahre überprüfen. Angenommen, du sparst monatlich mit einem neuen GKV Tarif 50 Euro, so hast du auf das Jahr gesehen 600 Euro mehr zur Verfügung.

    Wie kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

    Deine gesetzliche Krankenkasse kannst du dir frei aussuchen und auch jederzeit wechseln, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Ablauf sieht dann wie folgt aus:

    [info_list style=“circle with_bg“ icon_bg_color=“#f7f7f7″ icon_color=“#e96573″ font_size_icon=“24″ eg_br_width=“1″ connector_color=“#cccccc“][info_list_item list_title=“Schritt 1: Voraussetzungen“ list_icon=“Defaults-chevron-circle-right“]Die aktuelle Krankenversicherung kannst du verlassen, wenn die dortige Mitgliedschaft mindestens 18 Monate bestand hatte. Ist das der Fall, musst du eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zu beachten.[/info_list_item][info_list_item list_title=“Schritt 2: Lohnt sich ein Wechsel?“ list_icon=“Defaults-chevron-circle-right“]Bei einem Wechsel ist es wichtig, durch einen Vergleich mehrerer Anbieter eine gesetzliche Krankenversicherung zu finden, für die sich der Wechsel auch wirklich lohnt. Hier ist der Blick auf die Zusatzleistungen und eventuell vorhandene Bonusprogramme sinnvoll. Außerdem solltest du ebenfalls den Zusatzbeitrag prüfen – dieser sollte natürlich bestenfalls geringer sein als der aktuelle.[/info_list_item][info_list_item list_title=“Schritt 3: Kündigung der Krankenversicherung“ list_icon=“Defaults-chevron-circle-right“]Hast du eine neue Krankenversicherung gefunden, muss die bestehende noch schriftlich gekündigt werden. Hier ist die Kündigungsfrist von zwei Monaten zu beachten. Für einen Nachweis der Einhaltung dieser Frist solltest du die Kündigung per Einschreiben versenden.[/info_list_item][info_list_item list_title=“Schritt 4: Abschluss der neuen Vertrags“ list_icon=“Defaults-chevron-circle-right“]Nach der Kündigung stellt die bestehende Versicherung eine entsprechende Kündigungsbestätigung aus, nach dessen du nun die neue Krankenversicherung beantragen kannst.[/info_list_item][/info_list]

    Welche ergänzenden Versicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es?

    Neben den Pflicht- und Zusatzleistungen wirst du immer auch auf Lücken treffen, welche bei der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen und bestenfalls mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden sollten. Eine Zahnzusatzversicherung kann für dich z.B. Sinn machen, wenn es hier zukünftig zu mehreren Behandlungen kommen könnte. Eine Reisekrankenversicherung ist hingegen schon fast eine zusätzliche Pflichtversicherung, damit du bei Auslandsreise entsprechend abgesichert bist.

    Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im europäischen Ausland sowie in Staaten, mit denen ein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde. Um jederzeit und überall eine optimale medizinische Versorgung genießen zu können, lohnt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, über die Behandlungen, aber auch weitere Fälle wie Bergungs- und Rettungskosten, der Rücktransport oder auch eine Überführung nach Hause abgesichert werden können.

    Weitere Infos zur Auslandsreise­krankenversicherung

    Gerade im Zahnbereich wird deutlich, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen in den meisten Fällen eine reine Regelleistung übernehmen, die die Funktionalität der Zähne erhalten soll, ohne eine wirklich optimale und langfristige Lösung darzustellen. Hier ist eine Zahnzusatzversicherung vor allem für den Zahnersatz, aber auch für gewisse Vorsorgebehandlungen wichtig.

    Weitere Infos zur Zahnzusatzversicherung

    Für den Pflegefall gibt es eine Basisabsicherung über die Pflegepflichtversicherung, die allerdings nicht ausreichen wird, um alle anfallenden Pflegekosten abzudecken. Um nicht zu hohe Eigenleistungen zu haben oder sich eventuell die notwendige Pflege überhaupt nicht leisten zu können, kann der zusätzliche Schutz der Pflegezusatzversicherung Sinn machen.

    Als Arbeitnehmer profitiert man im Krankheitsfall von der Gehaltsfortzahlung, die allerdings nach meistens sechs Wochen endet. Anschließend gibt es das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse, was allerdings zu ersten Einkommensverlusten führt und auch nur begrenzt gezahlt wird. Um die Einkommenseinbußen in Grenzen zu halten, lohnt sich der Abschluss einer gesonderten Krankentagegeldversicherung.

    Weitere Infos zur Krankentagegeldversicherung

    Kann die private Krankenversicherung auch eine Alternative sein?

    Die Frage nach der Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist immer eine Frage, die anhand jeder einzelnen persönlichen Situation gestellt und beantwortet werden muss.

    Für die gesetzliche Krankenversicherung sprechen die geringeren Kosten, vor allem wenn die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht, ohne dass jede Person einen eigenen Beitrag zahlen muss. Bei höherem Einkommen zahlst du allerdings mehr, ohne auch mehr Leistungen zu erhalten, was dann gegen die gesetzliche Krankenversicherung sprechen würde. Auch geringere Belastungen im Alter können für die gesetzliche Krankenversicherung sprechen, während die Leistungen allerdings durchweg unter denen der der privaten Krankenversicherung liegen.

    Die Leistungen sind also das große Plus bei der privaten Krankenversicherung. Auch der individuell errechnete Beitrag kann ein Vorteil sein gegenüber der rein über das Einkommen und unabhängig von den Leistungen errechneten Belastung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar ist häufig der Preis der PKV insgesamt höher, jedoch erhältst du dafür auch deutlich bessere Leistungen. Als Beamter geht meist sowieso kein Weg an der privaten Krankenversicherung vorbei, da der Staat mittels der Beihilfe die Hälfte der Kosten hinzu schießt.

    Fazit

    Die gesetzliche Krankenversicherung ist zwar eine Pflichtversicherung, trotzdem kannst du deinen Anbieter frei wählen. Hier solltest du prüfen, welchen Krankenversicherung die besten bzw. die für dich wichtigen Zusatzleistungen zu einem möglichst günstigen Preis anbietet. Vergleiche daher die verschiedenen Anbieter und werfe außerdem einem Blick auf die angebotenen Bonusprogramme und lege Wert auf einen guten Service.

    • Bei der Auswahl einer neuen Krankenkasse spielen die Zusatzleistungen und die Zusatzbeiträge sowie die Bonusprogramme und der Service eine wichtige Rolle.
    • Überprüfe außerdem, welche Zusatzleistungen für dich besonders wichtig sind und auf welche du verzichten könntest.
    • Um einen umfangreichen Schutz zu erhalten und Lücke in der GKV zu schließen, solltest du weitere Zusatzversicherungen abschließen (z.B. eine Auslandsreisekrankenversicherung)
    • Möchtest du die aktuelle Krankenkasse wechseln, dann solltest du bei der neuen bestenfalls mehr Zusatzleistungen zu günstigeren Konditionen erhalten.
    • Nach 18 Monaten Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse kannst du diese wechseln (ausgenommen Sonderkündigungsrechte).
    • Alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung könnte ggf. auch eine private Krankenversicherung für dich in Frage kommen. Prüfe hier, ob sich diese für dich lohnt.

    Häufige Fragen

    Wir beantworten dir die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Solltest du weitere Fragen haben, komme gerne direkt auf uns zu!

    Spezielle Tarife gibt es nicht. Gesetzliche Krankenkassen bieten aber unterschiedliche Zusatzleistungen an, bei denen immer häufiger auch bessere Leistungen für Frauen und dabei vor allem Schwangerschaften im Mittelpunkt des Interesses stehen. Daher lohnt sich immer ein Vergleich der verschiedenen Angebote.

    Im Rahmen ihrer Zusatzleistungen kommt es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auch zu unterschiedlichen Höhen bezüglich verschiedener Zuzahlungen. Hier bietet es sich an, einen besonders detaillierten Blick auf die Angebote bei einem Vergleich der Krankenkassen zu werfen.

    Über die Familienversicherung der Eltern kannst du dich versichern lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So besteht die Möglichkeit einer Mitversicherung bei den Eltern, wenn die Kinder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch über kein eigenes Arbeitsverhältnis und -einkommen verfügen. Befinden sich Kinder noch in der Schul- oder Berufsausbildung, steigt die Grenze bis zum 25. Lebensjahr.

    Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gestaltet sich sehr schwer. Angestellte können das nur dann, wenn das Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt und somit wieder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt. Selbstständige können nur wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn sie die Selbstständigkeit gegen ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis tauschen und sich dabei unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze befinden.

    Bei privat versicherten Personen mit einem Alter über 55 Jahre ist die Rückkehr fast unmöglich. So gesehen kann das nur geschehen, wenn das Einkommen unter 425 Euro im Monat liegt, um in eine eventuell bestehende Familienversicherung des Ehepartners wechseln zu können.

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