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Reiserücktritts­versicherung speziell für Frauen

Der Urlaub ist eine der schönsten Zeiten des Jahres und allein schon die Vorfreude darauf ist sehr viel Wert. Während du dich auf einen solchen Urlaub freust, kann es aber immer auch dazu kommen, dass verschiedene Gründe dazu führen, dass die Reise nicht angetreten werden kann und storniert werden muss. Damit die Stornierungskosten dann nicht zu einem finanziellen Problem werden, ist die Reise­rücktritts­versicherung ein wichtiger Schutz.

Das Wichtigste im Überblick

Bei der Absage einer Reise können für dich Stornierungsgebühren in Höhe von bis zu 100 Prozent entstehen.
Die Reise­rücktritts­versicherung übernimmt für dich die Zahlung der Stornierungskosten, wenn bestimmte Gründe für die Stornierung gesorgt haben.
Neben dem Reiserücktritt solltest du auch der Reiseabbruch und die gezwungene Verlängerung einer Reise absichern.
Ein Vergleich der verschiedenen Tarife ermöglicht dir die Absicherung mit einem Vertrag, der sowohl von den Leistungen als auch vom Beitrag für Zufriedenheit bei dir sorgt.

Was genau ist eine Reise­rücktritts­versicherung?

Die Reise­rücktritts­versicherung ist ein Versicherungsschutz, der dir die Gewissheit gibt, dass du bei einem abgesagten Urlaub die entstehenden Gebühren für die Stornierung nicht bezahlen musst, was neben dem Ärger über den nicht stattfindenden Urlaub auch noch finanzielle Sorgen bedeuten würde.

Gute Reise­rücktritts­versicherungen übernehmen dabei nicht nur die Kosten für den Reiserücktritt, sondern kommen auch bei Reiseabbruch oder einer notwendig werdenden Verlängerung des Aufenthalts auf. Dabei ist darauf zu achten, dass nur schwerwiegende und vor allem unvorhergesehene Gründe dazu führen, dass die Versicherung leistet.

Aus diesem Grund solltest du auf jeden Fall einen Blick auf die verschiedenen Eigenschaften und die versicherten Gründe sowie den Ausschlüssen werfen, um zu wissen, wann du abgesichert bist und wann nicht.

Ist eine Reise­rücktritts­versicherung sinnvoll?

Eine Reise­rücktritts­versicherung ist absolut sinnvoll, sofern du in den Urlaub fährst oder fliegst! Es gibt immer Gründe die unvorhergesehen eintreffen können und mit denen du nie gerechnet hättest. Genau für solche Fälle ist eine Reise­rücktritts­versicherung da und springt im Fall der Fälle ein.

Außerdem kann für dich als Frau auch das Thema Schwangerschaft eine wichtige Rolle spielen. Hier kann es unter Umständen vorkommen, dass du aufgrund der Schwangerschaft nicht in den Urlaub fliegen kannst. In welchen Fällen eine Reise­rücktritts­versicherung bei einer Schwangerschaft greift, erklären wir dir im Bereich Reiserücktritt wegen Schwangerschaft.

Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Reiserücktrittsversicherung dann einspringt und die Kosten für die Stornierung übernimmt, wenn die Gründe für den Rücktritt für diese Reise sehr schwerwiegend sind und die Reise demzufolge unzumutbar machen und zudem nicht vorhersehbar waren. Hierunter fallen vor allem folgende Fälle:

  • Die Reise wir wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung storniert.
  • Durch den Tod eines Angehörigen kann die Reise nicht angetreten werden.
  • Eine schwere Unfallverletzung macht den Urlaub unmöglich.
  • Eine Impfunverträglichkeit ist aufgetreten.
  • Bei einem Bruch einer Prothese greift ebenfalls die Versicherung.
  • Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn der Urlaub wegen eines schweren Vermögensschadens, wie zum Beispiel durch Brand oder Sturmschäden am eigenen Haus, ausfallen muss.
  • Unter speziellen Umständen kann auch die Schwangerschaft zu einem versicherten Rücktritt führen.
  • Der überraschende Verlust des Arbeitsplatzes ist ein versicherter Grund für die Stornierung der Reise.
  • Ebenso übernimmt die Versicherung die Stornierungskosten infolge eines unerwartete Beginns einer neuen Arbeitsstelle.
  • Übernommen werden die Kosten auch, wenn eine notwendige Wiederholung einer Prüfung bei der Schul- oder Hochschul-Ausbildung stattfindet.

Je nach Ausgestaltung des Vertrags zahlen Versicherungen nicht nur bei einem Rücktritt von der Reise, sondern auch dann, wenn ein Urlaub vorzeitig abgebrochen oder auch verlängert werden muss.

Welche Kosten übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung?

  • Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt – sofern versicherte Gründe vorliegen – die Stornierungskosten, die verlangt werden, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Hier ist immer auf eventuelle Höchstgrenzen der Entschädigung zu achten, die bestenfalls den gesamten Reisepreis umfassen sollten.
  • Je nach gewähltem Tarif gibt es auch Versicherungen, die zusätzlich auch die entstehenden Kosten für einen Reiseabbruch übernehmen. Hier lassen sich die Hotels nämlich in aller Regel die verbleibenden Übernachtungskosten trotzdem bezahlen, obwohl du dann längst nicht mehr dort verweilst. Auch zusätzliche Kosten für den verfrühten Abflug werden dann von der so genannten Reiseabbruchversicherung übernommen.
  • Viele Versicherer übernehmen zudem die Kosten, die entstehen, wenn es notwendig wird, den Urlaub zu verlängern. Grund kann zum Beispiel eine Krankheit sein, die einen noch an das Krankenhaus am Reiseziel bindet. Zusätzliche Übernachtungskosten und ein abweichender Rückflug gehören zu solchen Kosten.

Welche Kosten können auf mich zukommen, wenn ich keine Reiserücktrittsversicherung besitze?

  • Die Stornierung einer gebuchten Reise führt in der Regel zu Stornierungskosten. Wirst du zum Beispiel vor einer Reise so krank, dass du die Reise nicht antreten darfst, können je nach Zeitpunkt der Stornierung Gebühren bis zur Höhe des gesamten Reisepreises anfallen. So müsstest du deine Reise bezahlen, ohne sie überhaupt antreten zu können.
  • Sollte es während deines Urlaubs zu einem Trauerfall in der Familie kommen und du vorzeitig abreisen müssen, wird das Hotel in den meisten Fällen verlangen, dass du auch für die nicht mehr genutzten Urlaubstage die vereinbarten, wie zum Beispiel für das Hotelzimmer, zu bezahlen. Zudem kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, wenn der Flug nach Hause umgebucht bzw. komplett neu gebucht werden muss.
  • Falls du mit deinem Kind verreist, kann es immer dazu kommen, dass es sich beim ausgelassenen Spielen im Urlaub verletzt. Durchaus kann es dann auch dazu kommen, dass ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig wird und die Rückreise nicht pünktlich angetreten werden kann. Hier kommt es dann zu Kosten für die Verlängerung der Übernachtungsmöglichkeiten und auch die Um- oder Neubuchung des Rückflugs muss bezahlt werden.

Reiserücktritt wegen Schwangerschaft

Wenn du schwanger bist, ist eine Reise oft eine gute Möglichkeit Plan, um noch ein letztes Mal verreisen zu können, bevor mit dem Kind dann zunächst einmal ganz andere Dinge auf einen zukommen.

Gerade während der Schwangerschaft kann es aber immer auch zu Gründen kommen, die den Rücktritt oder Abbruch einer Reise notwendig werden lassen, sodass du auch hier eine Reiserücktrittsversicherung abschließen solltest. Hier solltest du dich besonders mit den geltenden Bedingungen befassen, weil es hier verschiedene Betrachtungen von versicherten und ausgeschlossenen Gründen gibt.

Reiserücktrittsversicherungen decken in der Regel folgende Fälle ab:

  • Frühzeitige Wehen werden erwartet.
  • Es droht eine Frühgeburt.
  • Es sind schwere Gesundheitsrisiken im Reiseland zu erwarten.
  • Falls der Geburtstermin bei der Buchung nicht bekannt war und nun im Reiseland erfolgen könnte, ist der Rücktritt auch abgesichert.

Ausgeschlossen sind im Rahmen einer Schwangerschaft folgende Gründe für den Abbruch:

  • Es erfolgt lediglich ein vorsorglicher Reiserücktritt.
  • Risikoschwangerschaft war bei der Buchung bekannt.
  • Lediglich Angst vor Komplikationen führen zum Reiseabbruch.
  • Es erfolgt eine Ablehnung durch die Fluggesellschaft, weil der Reisetermin nach der 36. Woche liegt.
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WICHTIGE INFO

Schwangerschaft & Fliegen

Bis zur 36. Schwangerschaftswoche steht gesundheitlich dem Fliegen nichts im Wege. Danach kann es auch dazu kommen, dass man von Fluggesellschaften abgelehnt wird. Ab der 28. Woche solltest du sich um ein Attest kümmern, mit dem du nachweisen kannst, dass die Geburt nicht bevorsteht. Spezielle Infos sollte man von den Fluggesellschaften selbst in Erfahrung bringen und wichtig sind auch die Bestimmungen des Reiseziels, weil es auch Länder gibt, die dich als schwangere Person nicht einreisen lassen.

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    Welche Leistungen sollte eine gute Reiserücktrittsversicherung enthalten?

    • Die Übernahme der Stornierungskosten im Falle eines Reiserücktritts sollte so gestaltet sein, dass du dir immer sicher sein kannst, dass wirklich alle Gebühren von der Versicherung übernommen werden und die bestehenden Ausschlüsse dabei sehr gering ausfallen sollten.
    • Neben dem Rücktritt sollte die Versicherung auch die Stornierungsgebühren oder zusätzlichen Kosten übernehmen, wenn eine Reise vorzeitig abgebrochen werden muss oder eine Verlängerung des Aufenthaltes vorgenommen werden muss, wenn zum Beispiel aufgrund einer Verletzung eine Abreise zum vereinbarten Zeitpunkt noch nicht zur Debatte steht.
    • Optimal sind auch die Versicherer, die bei entstehenden Streitigkeiten mit dem Veranstalter, Hotelbesitzer oder zum Beispiel auch den Fluggesellschaften die Kosten für einen eventuellen Rechtsstreit inkl. Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, sodass du keine eigene Rechtsschutzversicherung benötigst oder diese einsetzen muss.
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    WICHTIGE INFO

    Zeitpunkt des Abschlusses

    Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung muss nicht unmittelbar mit der Buchung stattfinden. Wichtig ist ein möglichst früher Abschluss, weil Gründe unvorhergesehen und somit zu jedem Zeitpunkt eintreten können, zu dem du dann versichert sein solltest. Achten solltest du aber immer auf die erwähnten Fristen, die manche Versicherer angeben, damit eine Reiserücktrittsversicherung als rechtzeitig abgeschlossen gilt und diese auch greift.

    Worauf sollte ich beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung achten?

    • Unvorhergesehen müssen die Gründe sein und das bedeutet, dass du niemals weißt, wann es dazu kommt. Daher sollte der Versicherungsschutz neben dem Rücktritt auch immer um den Abbruch und die Verlängerung des Aufenthalts erweitert werden.
    • Die Höhe der Stornierungsgebühren richtet sich ebenso an den Reisekosten wie die anschließende Leistung der Versicherung. Hier solltest du beim Abschluss immer darauf achten, dass der gesamte Reisepreis beim Antrag angegeben und auch abgesichert wird.
    • Nicht außer Acht lassen solltest du eventuelle Fristen für den Abschluss und auch die Meldung eines Versicherungsfalls, um immer sicher zu sein, dass einer Leistung durch die Versicherung nichts im Wege steht.
    • Wichtig ist außerdem, dass du alle Personen in den Versicherungsschutz integrierst, die an der Reise teilnehmen. So kannst du deinen Ehepartner oder auch nichtehelichen Partner ebenso in die Versicherung einschließen wie deine Kinder. In dem Fall sind dann alle abgesichert, auch wenn nur für eine der Personen ein relevanter Grund für den Reiserücktritt besteht.
    • Tarife mit zusätzlichen Assistance-Leistungen sind zu empfehlen, weil dann die Versicherung auch mit einem Service bereitsteht, um über nahe liegende Ärzte und Krankenhäuser informieren oder beim Umbuchen von Flügen helfen.

    Fazit

    Wenn eine Reise abgesagt werden muss, ist das unabhängig vom Grund immer schon traurig, weil die Freude auf einen Urlaub doch immer sehr groß ist und auch oft schon lang vor der Abreise besteht.

    Damit es in einem solchen Fall dazu kommst, dass du nicht nur auf den Urlaub, sondern auch auf einen großen Teil des dafür gedachten Geldes verzichten musst, ist der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sehr wichtig.

    • Die Stornierungskosten – teilweise in Höhe des gesamten Reisepreises – können schnell zu finanziellen Problemen führen, vor allem dann, wenn man eigentlich vor hat, das Geld für den ausgefallenen Urlaub einzusetzen, um die Reise möglichst bald nachzuholen.
    • Meistens handelt es sich bei den Gründen für den Reiserücktritt um traurige Gründe, sodass die Absage an sich schon unerfreulich ist und möglichst nicht noch finanzielle Sorgen dazu kommen sollten, weil du eine Reise bezahlen muss, die du überhaupt nicht antrittst.
    • Durch den Abschluss einer Jahrespolice kannst du dir für jeden Urlaub und sei es ein noch so kurzer und spontan gebuchter Ausflug ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit sichern und die Ausweitung des Versicherungsschutzes auf die gesamte Familie sorgt für ein noch beruhigenderes Gefühl.
    • Im Rahmen eines Versicherungsvergleiches kannst du diesen optimalen Schutz zu geringen Beiträgen erhalten.

    Häufige Fragen

    In diesem Bereich beantworten wir dir die am häufigsten gestellten Fragen zur Reiserücktrittsversicherung. Solltest du weitere Fragen haben, komme einfach direkt auf uns zu. Wir helfen gerne!

    Du hast jederzeit die Möglichkeit, deine Reiserücktrittsversicherung zum Ende der Laufzeit zu kündigen, wenn du denn eine dauerhafte Versicherung abgeschlossen hast. Für den Fall, dass du den Versicherungsschutz nur für die bestimmte Laufzeit während der Reise abgeschlossen hast, endet der Vertrag sowieso nach dieser Laufzeit.

    Eine Jahrespolice kannst du jederzeit abschließen und speziell für nur eine Reise gedachte Versicherungen solltest du abschließen, sobald du die Reise gebucht hast, um dann auch sofort abgesichert zu sein. Schließlich weißt du nie, wann einer der abgesicherten Gründe für einen Reiserücktritt eintreten sollte.

    Hier kommt es ganz darauf an, wie oft du im Jahr Urlaub machst. Stehen voraussichtlich nur eine Reise oder nur ein paar günstige Trips auf dem Plan, lohnt sich meistens der Abschluss einer einmaligen Police. Bist du aber öfter unterwegs und sind dann auch teurere Reisen dabei, ist es sinnvoller, eine Jahrespolice abzuschließen, mit der dann alle Reisen des Jahres abgesichert sind.

    Der Wechsel einer Reiserücktrittsversicherung betrifft lediglich die Jahrespolicen, weil die einmaligen Verträge sowieso nur für die eine Reise abgeschlossen werden. Eine Jahrespolice kannst du aber immer zum Laufzeitende kündigen und dann eine neue Versicherung abschließen, für die sich immer ein Vergleich lohnt.

    Du kannst jederzeit von deiner gebuchten Reise zurücktreten. Wichtig kann der Zeitpunkt nur für die Bestimmung der zu zahlenden Stornierungsgebühren sein, die höher werden, je näher der Rücktritt an den Beginn der Reise heranrückt.

    Wenn es bei dir der Fall sein sollte, dass du mit Familie oder auch mit dem Partner zu verreisen, ist es nicht nur möglich, sondern auch sehr sinnvoll, alle in den Vertrag einzuschließen. In so einem kommt die Reiserücktrittsversicherung für die gesamten Stornierungskosten auf, auch wenn der Grund für den Reiserücktritt nur bei einem der Reisenden auftritt, aber alle auf den Urlaub verzichten müssen.

    Du kannst jederzeit den Beitrag für eine Reiserücktrittsversicherung reduzieren, indem du einen Selbstbehalt integrierst. Hierbei solltest du aber immer überlegen, ob du diesen Selbstbehalt letztendlich wirklich selbst tragen möchtest. Sinnvoller ist es, wenn du durch den Vergleich günstige Varianten ohne eine Selbstbeteiligung findest.

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