Bei den Altersrückstellungen handelt es sich um eine Art angespartes Guthaben im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV), das verwendet werden soll, um im Alter zu vermeiden, dass die Beiträge aufgrund der regelmäßigen Erhöhungen zu hoch werden. Die Altersrückstellungen werden durch einen Zuschlag gebildet, den die Versicherten zusätzlich zu dem für den Versicherungsschutz ermittelten zahlen müssen. Diese zusätzlichen Beiträge werden vom Versicherungsunternehmen verzinslich angelegt und das entstehende Guthaben in Form der Altersrückstellungen wird dann eingesetzt, um die Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr auszugleichen.
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Sinn und Funktionsweise der Altersrückstellungen
Im deutschen Gesundheitssystem hat man unter verschiedenen Voraussetzungen die Möglichkeit, die private Krankenversicherung statt der gesetzlichen Krankenkasse zu wählen, um sich den besten Versicherungsschutz im Krankheitsfall zu sichern. Dabei profitiert man auch davon, dass die Beiträge sich am Leistungsumfang orientieren und nicht am monatlichen Einkommen. Das hat aber auch zur Folge, dass es keine Rolle für die Höhe des Beitrags spielt, wenn das Einkommen einmal sinkt und es zu Schwierigkeiten mit den Beitragszahlungen kommen können, wie zum Beispiel im Rentenalter, wenn man in der Regel über geringere Einkünfte verfügt, trotzdem aber natürlich versichert bleiben muss. Die Beitragserhöhungen, die sich über die Jahre ergeben, können dabei im Alter dann zu einer hohen Belastung führen.
Hier kommen die Altersrückstellungen ins Spiel, welches die geläufige Bezeichnung der offiziellen Alterungsrückstellungen ist. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben, weil auch der Staat ein großes Interesse daran hat, dass die privat Versicherten im Alter keine Probleme mit der Bezahlung ihrer Versicherungsbeiträge bekommen.
Gesetzlich geregelt ist dabei seit dem Jahr 2000, dass bei allen Neuverträgen und für alle Versicherten im Alter zwischen 20 und 60 Jahren ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf den monatlichen Beitrag erhoben wird. Das Einstiegsalter von 20 Jahren macht deutlich, dass Kinder- und Jugendtarife nicht von der gesetzlichen Pflicht zur Altersrückstellung betroffen sind, weshalb diese Tarife auch meistens sehr viel günstiger sind, als die Varianten ab 20 Jahre.
Die zusätzlichen Beiträge werden vom Versicherungsunternehmen in verzinste Wertpapiere bzw. Spareinlagen investiert, um im Laufe der Jahre ein Guthaben anzusammeln. Dieses wird dann eingesetzt, um die Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr zu bezahlen, damit die monatlichen Belastungen für den Versicherten nicht höher werden. Je nach Versicherungsunternehmen ist dieser zusätzliche Beitrag auch höher oder kann auch individuell höher gewählt werden, was sinnvoll sein kann, wenn man erst später in die private Krankenversicherung wechselt und weniger Zeit bleibt, um ein entsprechend entlastendes Guthaben aufzubauen. Erwirtschaftet das Unternehmen höhere Gewinne mit den Altersrückstellungen, kann es auch zu Beitragserstattungen oder -reduzierungen kommen. Ab dem 80. Lebensjahr ist das Versicherungsunternehmen sogar dazu verpflichtet, mit den noch nicht verbrauchten Rückstellungen die Beiträge zu reduzieren.
Altersrückstellungen bei einem Tarifwechsel beim gleichen Anbieter
Es kommt immer wieder vor, dass man auch in der privaten Krankenversicherung nicht zufrieden ist mit seinen Leistungen oder man in kostengünstigere Tarife wechseln möchte. Eine Variante besteht dabei in dem Wechsel innerhalb des gleichen Anbieters, sodass wirklich nur der Tarif und nicht die private Krankenversicherung an sich gewechselt wird. In solchen Fällen braucht man sich keine Sorgen um die bei diesem Unternehmen angesammelten Altersrückstellungen zu machen. Das Tarifwechselrecht aus § 204 VVG beinhaltet nämlich die Pflicht für den Versicherer, dass die erworbenen Altersrückstellungen und sonstigen Rechte angerechnet werden. Dabei ist es unerheblich, ob man in einen Tarif mit besseren oder reduzierten Leistungen wechselt.
Auswirkungen eines Anbieterwechsels auf die Altersrückstellungen
Anders sieht es aus bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung. Bis zum Jahr 2009 galt dabei der für die Versicherten negative Regelung, dass sämtliche Altersrückstellungen beim Versicherungsunternehmen blieben und somit komplett und ersatzlos verloren waren. Das führte dazu, dass die Vorteile einer freien Wahl für einen Wechsel des Anbieters vor allem für langjährig Versicherte extrem eingeschränkt wurden, was letztendlich auch zu einer gesetzlichen Änderung führte. So können bei einem Versicherungswechsel jetzt alle, die einen Versicherungsvertrag ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, Rückstellungen in begrenztem Umfang mit zu einem neuen Versicherungsunternehmen nehmen.
Die Begrenzung wurde so vorgenommen, dass Rückstellungen immer nur in der Höhe mitgenommen werden dürfen, die den Leistungen des Basistarifs entsprechen. Bei Tarifen mit besseren Leistungen und somit höheren Beiträgen, verliert man also nach wie vor einen Teil der Altersrückstellungen, aber nicht mehr in kompletter Höhe. Wer schon vor dem 1. Januar 2009 seine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, hatte als Übergangsregelung ab dem 1. Januar 2009 ein halbes Jahr die Möglichkeit, bei einem Wechsel einen großen Teil der Altersrückstellungen mitzunehmen. Nach dem halben Jahr verfiel das Recht, sodass „alte“ Bestandskunden ihre Altersrückstellungen nun nicht mehr übertragen lassen können.
Altersrückstellungen bei Rückkehr in die GKV
Den Verlust der Altersrückstellungen erleiden auch diejenigen, die aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Diese sieht das System der Altersrückstellungen nicht vor, da die Berechnung und Finanzierung der Beiträge vollkommen anders geregelt ist. Es besteht allerdings die Möglichkeit, bei der ehemaligen privaten Krankenversicherung Zusatzversicherungen als Ergänzung zum neuen gesetzlichen Schutz abzuschließen. Hier stehen einem verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um in den individuell gewünschten Bereichen besser abgesichert zu sein. So kann man sich zum Beispiel für folgende Bereiche separat mit einer privaten Zusatzversicherung ausstatten:
- Ambulante Behandlung
- Stationäre Behandlung
- Zahnersatz
- Tagegelder
- Pflegezusatzversicherung
In dem Fall können die Altersrückstellungen in bestimmter Höhe auf diese neuen Verträge übertragen werden. So gehen die Altersrückstellungen nicht komplett verloren und man profitiert zudem noch von besseren Leistungen.
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