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Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, mit der die Regierung jeden einzelnen Bürger dazu animieren möchte, auch schon mit kleinen Beträgen nach und nach ein Vermögen aufzubauen. Auf die Arbeitnehmersparzulage hat man Anspruch, wenn man über den Arbeitgeber einen Vertrag im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen abschließt. Für die Vermögenswirksamen Leistungen stehen einem verschiedene Anlageformen zur Verfügung, die sich auch unterschiedlich in Bezug auf die Arbeitnehmersparzulage verhalten.

Inhaltsverzeichnis

[ultimate_icon_list icon_size=“20″ icon_margin=“8″][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Die Arbeitnehmersparzulage für Vermögenswirksame Leistungen[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Arbeitnehmersparzulage für die Anlage in Aktienfonds[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Arbeitnehmersparzulage im Rahmen von Bausparverträgen[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage[/ultimate_icon_list_item][/ultimate_icon_list]

Die Arbeitnehmersparzulage für Vermögenswirksame Leistungen

Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung, auf die man unter verschiedenen Voraussetzungen ein Recht hat, wenn man einen Vertrag im Zusammenhang mit den so genannten Vermögenswirksamen Leistungen abschließt, die kurz auch als VL bekannt sind. Hierbei handelt es sich um Verträge für den Aufbau von Vermögen, welche über den Arbeitgeber abgeschlossen werden, der auch die Zahlung der entsprechenden monatlichen Beiträge sofort im Rahmen der Gehaltsabrechnung vornimmt.

Die Behandlung von Vermögenswirksamen Leistungen ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich, weil es keine gesetzliche Pflicht gibt, diese dem Arbeitnehmer zu zahlen. So gibt es Arbeitgeber, die den vollen Beitrag oder auch nur einen Teil davon übernehmen, während andere sich nicht auf diese Art und Weise am Vermögensaufbau ihrer Angestellten beteiligen. Man hat aber so oder so immer die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu besparen, indem man den Arbeitgeber beauftragt, aus dem Gehalt heraus einen bestimmten Betrag auf den entsprechenden Vertrag zu überweisen, um von der Arbeitnehmersparzulage profitieren zu können. Verträge im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen können in den folgenden verschiedenen Varianten angeschlossen werden:

  • Bausparvertrag
  • Aktien-Sparplan
  • Banksparplan
  • Lebensversicherung

Die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage wird allerdings nur für die Varianten Bausparvertrag und Aktien-Sparplan gezahlt. Hier gelten die im Folgenden aufgeführten und unterschiedlichen Voraussetzungen und Höhen für die Arbeitnehmersparzulage.

Arbeitnehmersparzulage für die Anlage in Aktienfonds

Der am besten geförderte Vertrag im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen ist die Anlage in Aktienfonds in einem entsprechenden Wertpapier-Sparvertrag. Hierbei werden die Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber als Beiträge in den entsprechend abgeschlossenen Sparvertrag eingezahlt, wo sie dann in Aktien und andere Wertpapiere investiert werden und somit eine attraktive Rendite erwirtschaften.

Attraktiv ist auch die staatliche Förderung. Der Staat zahlt bei dieser Anlageform nämlich eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent auf die jährlichen Sparbeiträge. Hierbei sind zwei Einschränkungen zu beachten.

  • Maximalbetrag: Zum einen gibt es einen maximalen Betrag, der gefördert wird. So werden die 20 Prozent bei Alleinstehenden auf höchstens 400 Euro im Jahr gezahlt und bei Ehepaaren auf maximal 800 Euro, was aber immerhin Förderungen von 80 Euro bzw. 160 Euro im Jahr bedeutet.
  • Einkommen: Zum anderen hat man nur dann ein Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage auf einen Wertpapier-Sparvertrag, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Singles nicht über 20.000 Euro und bei Ehepaaren nicht über 40.000 Euro liegt. Unter dem zu versteuernden Einkommen ist nicht das gesamte Bruttoeinkommen zu verstehen, sondern das Bruttoeinkommen abzüglich eventuell zu berücksichtigender Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kinderfreibeträge.

Arbeitnehmersparzulage im Rahmen von Bausparverträgen

Eine der häufigsten Varianten für Verträge im Rahmen von Vermögenswirksamen Leistungen ist der Bausparvertrag. Dieser beinhaltet eine Sparphase, in der die Vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt werden, und eine einem zustehende aber nicht verpflichtende Darlehensphase, die sich durch einen sehr günstigen Kredit für wohnbauliche Maßnahmen auszeichnet, wie zum Beispiel für den Hausbau, die Anschaffung einer neuen Küche oder für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten aller Art.

Das Recht auf die Arbeitnehmersparzulage hat man beim Abschlusses eines Bausparvertrags, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro bei Alleinstehenden oder 35.800 Euro bei Ehepaaren nicht überschritten wird. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt dann 9 Prozent auf die jährlichen Sparbeiträge, wobei die Förderung auf einen maximalen Betrag von 470 Euro im Jahr für Alleinstehende bzw. 940 Euro für Ehepaare gezahlt wird.

Ein Highlight in der Inanspruchnahme der Arbeitnehmersparzulage besteht darin, dass der Staat diese auch doppelt zahlt, wenn man sowohl einen Bausparvertrag als auch einen VL-Aktienfonds im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen anschließt und bespart. Auf diese Weise kann man beide oben genannten Förderungen erhalten und von noch mehr Geld vom Staat profitieren.

Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht an die sparende Person ausgezahlt, sondern wird als zusätzliches Guthaben auf den jeweils gewählten Vertrag eingezahlt. Hierfür musste bisher jedes Jahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden.

Diese Regelung wurde insofern vereinfacht, dass die entsprechenden Institute, bei denen der Vertrag über die Vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen wurde, eine entsprechende Meldung direkt an das Finanzamt vornehmen müssen. Somit kann man den jährlichen Antrag nicht mehr vergessen und kann sich der einem zustehenden Förderung sicher sein. Diese Meldung erfolgt in Form der so genannten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung. Die Buchung auf den entsprechenden Vertrag erfolgt allerdings erst nach einer Sperrfrist von sieben Jahre. Diese Mindestlaufzeit muss eingehalten werden, um das Recht auf die Prämie nicht zu verlieren, die anschließend dann steuer- und sozialversicherungsfrei dem Vertrag gut geschrieben wird. In der Regel laufen solche Verträge so, dass sie sechs Jahre bespart werden und danach das siebte Jahr ruhen.

Weblinks

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