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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungssystems, in dem jeder gesetzlich Versicherte mit seinen Beiträgen seinen Anteil leistet, dass die Versicherungsgemeinschaft und somit auch mal selber mit den entsprechenden Leistungen versorgt werden kann. Hierfür werden für jede gesetzlich versicherte Person die entsprechenden Beiträge anhand seines Einkommens und festgelegter Beitragssätze ermittelt. Je mehr man verdient, desto mehr Beiträge muss man demnach auch für die Sozialversicherungen bezahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze limitiert diese steigenden Beiträge allerdings, in dem nur bis zu dieser Einkommensgrenze Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Unterschieden wird dabei zwischen der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Inhaltsverzeichnis

Das Wesen der Beitragsbemessungsgrenze

Gemäß des Solidaritätsprinzips ist das Sozialversicherungssystem in Deutschland so geregelt, dass Menschen sich gemessen an ihren finanziellen Möglichkeiten an der Finanzierung der Versicherung beteiligen. Somit zahlen Menschen mit höherem Einkommen auch höhere Beiträge, während Geringverdiener auch nur einen geringeren Teil ihres Einkommens als entsprechende Beiträge abgeben müssen.

Diese Regelung trifft sowohl auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch für die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung zu, bei denen allesamt eine Teilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer erfolgt, während die Beiträge zur Unfallversicherung alleine vom Arbeitgeber getragen werden. Schaut man auf die Beitragssätze, erkennt man gleich, dass da bei steigendem Einkommen schnell hohe Beiträge zustande kommen, die auch wenn nur zur Hälfte schon eine hohe Belastung darstellen.

Beitragssätze in der Sozialversicherung (Stand 2018)

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung schlüsseln sich wie folgt auf:

  • Gesetzliche Rentenversicherung 18,6 %
  • Arbeitslosenversicherung 3 %
  • Gesetzliche Krankenversicherung 14,6 % plus evtl. Zusatzbeitrag

Die Beiträge werden allerdings nicht endlos gesteigert, wenn die Einkommen immer höher werden, sondern werden nach obenhin begrenzt, in dem die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt wurde.

Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um ein Limit, bis zu dem nur die Beiträge für die Sozialversicherungen berechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt dabei das maximale Einkommen an, bis zu dem die Berechnung der entsprechenden Versicherungsbeiträge erfolgt. Für jeden Cent darüber fallen keine weiteren Beiträge an. Somit wird eine eventuell als zu ungerecht angesehene Beitragssteigerung bei Leuten mit besserem Einkommen in Grenzen gehalten, weil ab einem bestimmten Gehalt dann doch der Beitrag gleich hoch bleibt.

Der ursprüngliche Grund für die Beitragsbemessungsgrenze liegt allerdings woanders. In der Krankenversicherung war die Zahlung der Krankengelder ein wichtiger Teil der Leistungen, dessen Höhe sich am Einkommen orientierte. Damit für die Krankenversicherungen aufgrund weiter steigender Einkommen nicht zu hohe finanzielle Belastungen durch die Zahlung der Krankengelder entstand, wurde die Beitragsbemessungsgrenze erschaffen, mit der nicht nur die Beiträge reduziert wurden, sondern gleichzeitig auch die Höhe dieser Krankengelder maximiert wurde.

Unterschieden wird in Deutschland zwischen der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist das Limit, das für die Ermittlung der Beiträge für die Rentenversicherung sowie für die Arbeitslosenversicherung gilt. Hierbei ist zwischen zwei Grenzen zu unterscheiden. Die Beitragsbemessungsgrenze West lag dabei im Jahr 2018 bei 6.500 Euro im Monat bzw. jährlich 78.000 Euro, während in den neuen Bundesländern die Beitragsbemessungsgrenze Ost mit 5.800 Euro im Monat bzw. 69.600 Euro im Jahr gilt.

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung gilt hingegen für die Maximierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Jahr 2018 lag diese bundesweit bei 4.425 Euro im Monat bzw. 53.100 Euro im Jahr.

Wie zuvor schon als ein Grund für die Einführung dieser Grenze angesprochen, ist für Besserverdienende darauf zu achten, dass das einem zustehende Krankengeld beim Überschreiten der Grenze nicht weiter steigt, sondern dann auch auf die entsprechend des für Beitragsbemessungsgrenze geltenden Wertes limitiert ist.

Zu verwechseln ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht mit der Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese lag im Jahr 2018 bei 4.950 Euro im Monat bzw. 59.400 Euro im Jahr und bestimmt das Einkommen, bis zu dem man der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt und ab der man als Angestellter oder Arbeiter erst die Möglichkeit hat, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen

Die beiden Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr an die allgemeine Entwicklung des Einkommens in Deutschland angepasst.

Diese Anpassung erfolgt laut einer Rechtsverordnung immer zum 1. Januar eines jeden Jahres und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgenommen, das sich dafür immer das Einverständnis des Bundesrates einholt. Im Jahr 2001 gab es einmal einer Reduzierung dieser Grenze in der Krankenversicherung. Ansonsten kam es immer zu einer jährlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, was wohl auch in den nächsten Jahren zu erwarten ist.

Weblinks