Die Bereitstellungszinsen sind eine besondere Form der Verzinsung, die vor allem oder fast ausschließlich im Bereich der Baufinanzierungen zu finden ist. Beim Bau einer Immobilie wird das Geld der entsprechenden Finanzierung nicht sofort in kompletter Summe benötigt, sondern nach und nach je nach Fortschritt des Baus und zu bezahlender Rechnungen. Da die Bank nur für in Anspruch genommene Gelder Kreditzinsen erheben kann, das Geld aber dennoch in voller Höhe bereitstellen muss, lässt sie sich diesen Aufwand in Form der Bereitstellungszinsen bezahlen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wesen der Bereitstellungszinsen
Wenn Kreditinstitute einen Kredit bewilligen, müssen sie das entsprechende Geld zur Verfügung stellen. Wenn der Kreditnehmer die Kreditsumme dann in Anspruch nimmt, verdient die Bank dadurch, dass sie Kreditzinsen erhebt, die der Kunde für die Aufnahme des Darlehens bezahlen muss.
Insbesondere im Bereich der Baufinanzierungen kommt es dabei oft zu dem Fall, dass Kredite beantragt und bewilligt werden, aber immer nur Teile der Summe abgerufen werden. Das liegt an verschiedenen Schritten während der Bauphase, wo nach und nach erst die unterschiedlichen Phasen des Baus bezahlt werden müssen.
Das wiederum führt dazu, dass die Kreditnehmer bei einer solchen Immobilienfinanzierung die Kreditsumme nach und nach und nicht von Anfang an in voller Höhe in Anspruch nehmen, weil die zweckgebundene Eigenschaft der Finanzierung es nicht erlaubt, die Gelder komplett abzurufen und vorübergehend eventuell irgendwo anzulegen.
Für das Kreditinstitut bedeutet das aber, dass trotzdem von Anfang an die gesamte Summe bereitgestellt werden muss, wodurch der Bank diverse Kosten entstehen, auch weil sie das Geld nicht anderweitig investieren können. Da Kreditzinsen erst bzw. nur berechnet werden können für in Anspruch genommene Summen, werden die entstehenden Kosten der Bereitstellung an den Kunden weitergegeben, indem die so genannten Bereitstellungszinsen erhoben werden.
Die Höhe der Bereitstellungszinsen
Bei der Suche nach einer passenden Finanzierung gilt dem Zinssatz immer eine ganz besonders hohe Beachtung. In den meisten Fällen sind die Bereitstellungszinsen nicht als effektive Zinssätze in den angegebenen Konditionen mit eingerechnet, sodass auf diese Größe besonders beachtet werden sollte.
Vor allem, da die Bereitstellungszinsen mit oft um die 3 Prozent höher sind als die derzeitigen Darlehenszinsen, darf man diese Größe bei seinen finanziellen Planungen auch nicht außen vorlassen, um nicht auf ungeahnte Schwierigkeiten zu treffen. Schließlich würden bei einer Summe von lediglich 100.000 Euro, die noch nicht in Anspruch genommen werden, Bereitstellungszinsen von 3.000 Euro pro Jahr anfallen – eine Summe, auf die man gerade in den Zeiten einer so hohen Finanzierung, die einen finanziell sowieso einschränkt, sehr gut verzichten kann.
Deshalb lohnt sich bei einem Vergleich der Baufinanzierungen auch ein Blick auf die Anbieter, die eine bestimmte bereitstellungszinsfreie Zeit anbieten. Ob diese Zeit und in welchem Umfang sie angeboten wird, hängt von den jeweiligen Kreditinstituten ab. Die Laufzeit dieser Frist liegt meistens zwischen einem und zehn, manchmal auch bis zu fünfzehn oder mehr Monaten.
Die bereitstellungszinsfreie Zeit bedeutet eine Frist, innerhalb der die Bank bereit ist, auf die Erhebung von Bereitstellungszinsen zu verzichten, wenn Gelder aus der Baufinanzierung noch nicht in Anspruch genommen werden. Das ist vor allem zu Beginn der Bauphase von einem großen Vorteil, weil sich oft schon der erste Spatenstich verzögert und unnötige Kosten entstehen würden.
Während der bereitstellungszinsfreien Zeit zahlt der Kreditnehmer dann nur die Zinsen auf in Anspruch genommene Gelder, was die Gesamtkosten einer Baufinanzierung sehr entspannen kann. So eine Frist ohne Bereitstellungszinsen kann auch von Vorteil sein, wenn man sich schon im Voraus niedrige Zinsen für eine bald notwendig werdende Anschlussfinanzierung sichern möchte.
So kann man das günstige Darlehen schon zu den attraktiven Konditionen sichern und den Zeitpunkt zur fälligen Ablösung der bestehenden Finanzierung über die bereitstellungszinsfreie Zeit überbrücken. Hier sollte man dann aber auf jeden Fall eine Anschlussfinanzierung mit der bereitstellungszinsfreien Zeit wählen, um nicht geplant in die Kostenfalle der Bereitstellungszinsen zu tappen.
Weblinks

Kostenlose Beratung
Lasse dich jetzt kostenlos, unabhängig und unverbindlich beraten.