Die Best-Leistungs-Garantie ist ein attraktiver Bestandteil im Rahmen von manchen privaten Haftpflichtversicherungen. Diese private Haftpflichtversicherung ist – auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie tritt dann ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat und demzufolge dafür haftbar gemacht wird. Wichtig ist es dann immer, sich gegen möglichst alle bestehenden Risiken abzusichern, was bei den unterschiedlichen Umfängen der verschiedenen Tarife nicht immer so leicht ist. Mit einem Vertrag mit Best-Leistungs-Garantie sichert man sich den Versicherungsschutz, den die leistungsstärkste Versicherung im entsprechenden Fall bieten würde.
Inhaltsverzeichnis
Die große Bedeutung umfassender Leistungen
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet laut BGB für diesen Schaden und ist somit verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. Während die zerbrochene Teekanne beim Nachbarn noch zu Schäden gehört, die ohne Probleme aus der eigenen Tasche bezahlt werden könnte, sieht es schon anders aus, wenn es zu Personenschäden in Form von Verletzungen kommt, die eventuell auch zu langwierigen Behandlungen führen können. Die Kosten dafür zu übernehmen und auch noch Schmerzensgeld zahlen zu müssen, sorgt dann schon schnell für finanzielle Probleme, sodass die private Haftpflichtversicherung unverzichtbar ist, auch wenn der Staat hier im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keine Versicherungspflicht verankert hat.
Beim Blick auf mögliche Schäden, die im Privatleben passieren können, stellt man schnell fest, dass man eine private Haftpflichtversicherung benötigt, die möglichst viele dieser Risiken abdeckt. Die verschiedenen Anbieter und deren Tarife bieten dabei schier endlose Möglichkeiten, bei denen man schnell den Überblick verliert, welcher Versicherungsschutz nun wirklich der Beste für die individuelle Situation ist.
Mit der Best-Leistungs-Garantie zum optimalen Versicherungsschutz
Um wirklich ein gutes Gefühl aufgrund eines umfassenden Versicherungsschutzes mit allen benötigten Leistungen zu bekommen, bieten sich die Verträge an, die die so genannte Best-Leistungs-Garantie in ihrem Tarif verankern. Diese Garantie sorgt in einem Schadenfall für eine Erweiterung des Versicherungsschutzes. Das kommt dann zum Tragen, wenn die eigene Versicherung einen Schaden bzw. den Lebensbereich, in oder während dem der Schaden herbeigeführt wurde, nicht als versichert ansieht, dieses bei anderen Anbietern in Deutschland aber der Fall ist. Das kann sich dann nicht nur auf die Art des Schadens beziehen, sondern auch auf die Höhe der notwendigen Entschädigungssumme.
Grundsätzlich kann man bei einer Haftpflichtversicherung mit einer Best-Leistungs-Garantie also von einer Kombination aller Leistungen der deutschen Versicherer sprechen, mit der man in jedem Fall abgesichert ist, wenn auch nur ein Versicherungsunternehmen für den Schaden aufkommen würde.
Einschränkungen bei der Best-Leistungs-Garantie
Die Aussage „abgesichert in jedem Fall“ ist allerdings mit Vorsicht zu genießen. So gilt das nur, wenn man auch wirklich nachweisen kann, dass ein anderer Versicherer in Deutschland für den Schaden aufkommen würde. Gelingt dieser Nachweis, gelten dann im speziellen Fall die entsprechenden Leistungen dieses anderen Versicherers. Es gibt allerdings immer auch Ausnahmen bzw. Einschränkungen.
So gibt es zum Beispiel bei kleinen Kindern oder auch demenzkranken Personen die so genannte Deliktunfähigkeit. Diese Personen sind also nicht haftbar zu machen und man selber als beispielsweise Elternteil der Kinder haftet nur, wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Ist das nicht der Fall wird laut Gesetz kein Schadenersatz fällig, sodass die Versicherung auch keine Kosten übernehmen muss. Manche Verträge beinhalten allerdings die Klausel „Kein Einwand bei Deliktunfähigkeit“, woraufhin dann die Versicherung einen Schaden übernimmt, auch wenn er von deliktunfähigen Personen herbeigeführt wurde. Das kann zum Beispiel einen Ärger unter Nachbarn vermeiden. Diese Klausel wird aber nicht von der Best-Preis-Garantie erfasst, was in den meisten Fällen auch für Schäden von versicherten Personen untereinander oder für Vorfälle im Ausland gilt. Außerdem kann man auch nicht erwarten, dass die Versicherung, die mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro abgeschlossen wurde, Schäden in Höhe von 50 Mio. Euro bezahlt, weil es auf dem Markt auch derartige Deckungssummen gibt.

Kostenlose Beratung
Lasse dich jetzt kostenlos, unabhängig und unverbindlich beraten.