Die Direktversicherung ist neben der Pensionszusage, dem Pensionsfonds, der Unterstützungskasse sowie der Pensionskasse eine der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge, bei der ein Arbeitnehmer über den Arbeitgeber einen Altersvorsorgevertrag abschließen und dabei neben der zusätzlichen Rente im Alter während der Ansparphase auch von geringeren Abgaben bei den Steuern und Sozialabgaben profitieren kann. Bei der Direktversicherungen werden die Beiträge dabei in eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung investiert.
Inhaltsverzeichnis
Das Wesen einer Direktversicherung
Der Staat möchte auf verschiedene Art und Weise jeden dazu animieren, für eine zusätzliche Rente im Alter zu sorgen, um die sicher unzureichende gesetzliche Altersrente zu ergänzen. Eine Variante betrifft dabei die betriebliche Altersversorgung als staatlich geförderte Vorsorge. Diese Altersvorsorge erfolgt über Verträge, die direkt über den Arbeitgeber abgeschlossen werden und deren Beitragszahlung auch sofort im Rahmen der Gehaltsabrechnung über den Arbeitgeber erfolgt. Für die betriebliche Altersversorgung gibt es fünf verschiedene Wege:
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Pensionszusage
- Unterstützungskasse
Dabei stellt die Direktversicherung die häufigste Variante dar. Das liegt u.a. daran, dass es sich bei dieser Möglichkeit um die einfachste Form handelt, eine betriebliche Altersversorgung in seinem Unternehmen anzubieten.
In der Regel erfolgt dabei die Investition der Beiträge in eine bekannte Kapitallebensversicherung oder in eine Rentenversicherung, wobei im Normalfall der Arbeitgeber den Vertragspartner auswählt und häufig dafür auch für alle Mitarbeiter, die Interesse daran haben, Gruppenverträge mit besseren Konditionen abschließen kann.
Für die Beitragszahlung gibt es die Varianten, dass der Arbeitgeber die Beiträge alleine übernimmt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Beiträge teilen oder auch der Arbeitnehmer alleine für die Beiträge sorgt. Hier tauchen dann häufig die Begriffe arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert auf.
Die Zuschüsse durch den Arbeitgeber sind freiwillige Leistungen des Unternehmens und keinesfalls vorgeschrieben. Gesetzlich festgelegt ist aber, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung anbietet, sodass – wenn keine anderen Durchführungswege beabsichtigt sind – der Arbeitnehmer grundsätzlich eine Direktversicherung aus eigenen Mitteln abschließen kann, um von den Vorteilen zu profitieren. Die Beiträge werden dabei direkt von seinem Bruttoeinkommen einbehalten, weshalb auch von einer Entgeltumwandlung gesprochen wird.
Im Ruhestand kann eine monatliche Rente oder auch eine Einmalzahlung bezogen werden, wobei die einmalige Variante steuerliche Nachteile für diejenigen mit sich bringt, die einen solchen Vertrag ab 2005 abgeschlossen haben. Wichtige Unterschiede zwischen Zusagen vor und ab dem Jahr 2005 werden im Folgenden beschrieben.
Zusagen einer nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Direktversicherung
Wenn die Zusage erst ab dem Jahr 2005 erfolgte, greifen die gesetzlichen Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer für Beiträge in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung von einer Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit profitieren kann.
Die Steuerfreiheit greift durch eine Verbesserung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus dem Jahr 2018 mittlerweile sogar auf 8 % der BBG West. Die Vorteile entstehen dadurch, dass die Beiträge sofort vom Bruttoeinkommen abgezogen werden und somit direkt das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen gesenkt wird, bevor die entsprechenden Abgaben berechnet werden.
Neben diesen Beiträgen kann – falls keine alte Zusage nach § 40 b besteht – zudem noch ein Betrag von 1.800 Euro steuerfrei in die Direktversicherung fließen, für den allerdings die Sozialversicherungsfreiheit keine Relevanz mehr hat. In der Rentenphase werden die Leistungen nachgelagert voll besteuert. Ausnahme bilden Beiträge, die eventuell aus dem versteuerten Einkommen finanziert wurde. Die daraus entstandenen Leistungen werden dann nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Sämtliche Leistungen in der Rentenphase unterliegen der Sozialversicherungspflicht, sodass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden.
Als Hinterbliebene können folgende Personen im Todesfall bezugsberechtigt werden:
- Ehegatten
- Kinder, für die man kindergeldberechtigt ist
- Lebensgefährten und auch eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
Der Tod vor Beginn der Rente führt dann für die o.g. Personen zur Rückzahlung der bisher geleisteten Beiträge oder des gebildeten Kapitals zzgl. eventueller Überschüsse, wobei die Auszahlung bis auf Ausnahmen in Rentenform erfolgt. Beim Tod nach dem Rentenbeginn greift die abgeschlossene Rentengarantiezeit, während der dann die Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Gibt es keine solche bezugsberechtigte Person und kommt es vor dem Rentenbeginn zu einem Todesfall, kann jede Person eine Leistung in Form von Sterbegeld erhalten, das allerdings auf derzeit 8.000 Euro beschränkt ist.
Zusagen einer vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Direktversicherung
Wenn die Zusage schon vor dem Jahr 2005 erfolgte, greift der § 40b Einkommensteuergesetz (EStG) und somit andere Regelungen als die vorab beschriebenen Bestimmungen für Verträge ab dem Jahr 2005. So werden Beiträge vom Arbeitgeber steuerlich so betrachtet, dass sie bis zu einem Betrag von 1.752 Euro pro Jahr mit einer Pauschale von 20 Prozent versteuert werden, zu der dann Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch zusätzlich berechnet werden.
Sozialversicherungsfrei sind die Beiträge nur, wenn sie arbeitgeberfinanziert sind oder aus Sonderzahlungen stammen. Entgeltumwandlungen unterliegen ganz normal der Sozialversicherungspflicht. Für solche Altzusagen können in Form einer Kapitalauszahlung steuerfrei bezogen werden, während die Renten mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Zudem werden auf die Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Todesfallleistungen können an beliebige Bezugsberechtigte gezahlt werden, ohne dass es Beschränkungen wie bei den neuen Zusagen ab dem Jahr 2005 gibt.
Zusammenfassung: Vor- und Nachteile einer Direktversicherung
Als Vorteile sind auf jeden Fall Steuer- und Sozialversicherungsvorteile bei Zusagen zu nennen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Vorteilhaft ist zudem die Tatsache, dass der Arbeitgeber in der Regel Sonderkonditionen in so genannten Rahmenverträgen abschließen kann, wodurch die Verträge attraktiver als private Rentenversicherungen sind.
Zudem profitiert man natürlich von der zusätzlichen Rente im Alter und einer hohen Sicherheit, die auch besteht, wenn man den Arbeitgeber wechselt, wobei dann bestimmte Bedingungen zu beachten sind, die eine Unverfallbarkeit der Ansprüche zur Folge haben. Weiterhin sind die Möglichkeiten positiv, einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit zu integrieren und das in den meisten Fällen ohne eine Gesundheitsprüfung.
Die vorteilhafte Behandlung der Sozialabgaben und Steuern in der Beitragsphase bringt auch Nachteile mit sich. So führt das im Alter bezüglich der Leistungen zu einer vollen Besteuerung sowie einer vollen Berechnung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Zum anderen führen geringere Beiträge zu den Sozialversicherungen dazu, dass auch Leistungen wie die Krankengelder oder auch die gesetzliche Rente oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung niedriger ausfallen.
Da die betriebliche Altersversorgung wirklich als zusätzliches Geld im Rentenalter gedacht ist, darf nicht vor dem entsprechenden Alter darüber verfügt werden und der Vertrag darf auch weder abgetreten, verpfändet noch beliehen werden.
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