Die Entgeltumwandlung ist ein Begriff aus dem Bereich der betrieblichen Altersvorsorge, der auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet wird. Gemeint ist dabei der Vorgang, dass der Arbeitnehmer einen Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über seinen Arbeitgeber abgeschlossen hat und dafür eigenes Geld investiert. Diese eigenen Beiträge werden im Rahmen der Lohnabrechnung direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen und vom Arbeitgeber sofort in den entsprechenden Vertrag abgeführt. Ein Teil des Gehalts wird demzufolge in den Beitrag umgewandelt, weshalb es zum Begriff der Entgeltumwandlung kommt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wesen der Entgeltumwandlung
Die betriebliche Altersversorgung ist eine staatlich geförderte Variante der zusätzlichen Vorsorge für ein finanzielles Polster im Ruhestand. Auf diesem Wege können sowohl Zuschüsse vom Arbeitgeber als auch eigene Gelder des Arbeitnehmers in einen entsprechenden Vertrag für die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Die Überweisung der Beiträge für diese Verträge erfolgt sofort über den Arbeitgeber. Die eigenen Beiträge des Arbeitnehmers werden dabei direkt im Rahmen der Gehaltsabrechnung vom Bruttoeinkommen abgezogen und vom Arbeitgeber abgeführt. Diese Verwendung eines Teils des Bruttoeinkommens als Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung führt zu der Bezeichnung der Entgelt- bzw. Gehaltsumwandlung.
In der Regel erfolgt im Zuge einer Entgeltumwandlung der Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung, sodass der Durchführungsweg der Direktversicherung gewählt wird. Daneben gibt es vier weitere Durchführungswege, die zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten die betriebliche Altersversorgung anbieten möchte.
Die Vorteile der Entgeltumwandlung
Die betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung erfolgt – wie oben schon beschrieben – durch das Abzweigen der Beiträge aus dem Bruttoeinkommen. Das hat unweigerlich zur Folge, dass sofort sowohl das zu versteuernde als auch das sozialversicherungspflichtige Einkommen reduziert wird, bevor die entsprechenden Steuerbelastungen und Sozialversicherungsabgaben berechnet werden. Das wiederum bedeutet, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind und dementsprechend weniger Steuern und Sozialabgaben geleistet werden müssen.
Hierbei ist allerdings eine Begrenzung dieser staatlichen Förderung zu beachten. So sind Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei und steuerfrei wirken sich sogar Beiträge bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Mit der Entgeltumwandlung sorgt man also nicht nur für ein zusätzliches finanzielles Polster im Ruhestand, sondern reduziert auch seine Abzüge im Rahmen der Gehaltsabrechnung. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass auch der Chef zusätzlich zur Entgeltumwandlung die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers unterstützen kann, indem er freiwillige Zuschüsse als weitere Beiträge zahlt. Viele Arbeitgeber machen das alleine schon, um den Mitarbeiter einerseits zu motivieren und an den Betrieb zu binden, und andererseits, weil auch sie Gelder einsparen, da geringere Sozialabgaben auch zu geringeren Lohnnebenkosten führen. Zusätzlich vorteilhaft wirkt sich die Tatsache aus, dass es sich bei den über den Arbeitgeber abgeschlossenen Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung meistens um Rahmenverträge handelt, die wesentlich bessere Konditionen aufweisen, als wenn man privat eine Rentenversicherung abschließen würde.
Die Nachteile der Entgeltumwandlung
Selten gibt es Vorteile, ohne dass auch Nachteile zu erwähnen sind, und das gilt auch für die Entgeltumwandlung. Im Gegensatz zur Entlastung bei Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase, erfolgt im Rentenbezug die nachgelagerte volle Besteuerung.
Liegt die Betriebsrente über 152,52 Euro monatlich, werden bei gesetzlich versicherten Rentenempfängern auf diese Rente zudem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgebucht, wobei es keine Teilung mehr mit dem nicht mehr vorhandenen Arbeitgeber gibt. Zudem ist zu beachten, dass die geringer gezahlten Sozialversicherungsbeiträge auch den Rentenanspruch verringern, weil schließlich auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geringer ausfielen.
Besserverdienende Arbeitnehmer profitieren während der Ansparphase in geringerem Maße, wenn ihr Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt. Reduziert sich nämlich das sozialversicherungspflichtige Einkommen durch die Beiträge in einem Maße, durch das man immer noch oberhalb dieser Grenze liegt, ändert sich nichts an der Höhe der zu zahlenden Sozialabgaben. Es verbleibt also „nur“ der steuerliche Vorteil.
Es ist immer wichtig, im Vorfeld zu prüfen, ob es abzusehen ist, dass die Vorteile inklusive der Rendite größer sind als die Nachteile, um mit der Entgeltumwandlung die richtige Variante für die Altersvorsorge zu wählen. Hier kann auch helfen, dass der Chef die schon angesprochenen Zuschüsse leistet, mit denen die Betriebsrente dann höher ausfällt und den Nachteilen noch weiter entgegenarbeitet. Argumente bei einer dementsprechenden Verhandlung können die Einsparung von Lohnnebenkosten auf Seiten des Arbeitgebers sein sowie die ab 2022 ohnehin durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz geltende Pflicht zur Bezuschussung in Höhe von mindesten 15 Prozent der Beiträge.
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