Bei dem Kapitaldeckungsverfahren handelt es sich um eine Variante, mit der in der Zukunft anstehende Leistungen schon im Vorfeld, also quasi schon von heute und bis zum Leistungszeitpunkt, finanziert werden. So wird mit Sparraten ein Kapital angespart, das dann zur Verfügung steht und so zu sagen den Betrag abdeckt, der letztendlich benötigt wird, um darauf die versprochenen Leistungen garantieren zu können. Die größte und wichtigste Anwendung des Kapitaldeckungsverfahrens findet in der privaten Altersvorsorge statt, wo laufende Beiträge dafür sorgen, dass im Alter ausreichend Kapital für eine zusätzliche Rente zur Verfügung steht.
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Die Bedeutung des Kapitaldeckungsverfahrens
Wenn finanzielle Leistungen für die Zukunft versprochen werden oder sogar vertraglich garantiert werden müssen, ist es von großer Bedeutung, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung auch das entsprechende Kapital zur Verfügung steht, um den Geldbedarf zu decken, der notwendig ist, um entsprechende Zahlungen bereitzustellen.
Getreu dem schon lange Zeit existierenden Motto „Spare in der guten Zeit, dann hast Du in der Not“ funktioniert das so genannte Kapitaldeckungsverfahren, bei der Name schon aussagekräftig ist, was die Bedeutung dieses Begriffs angeht. Es handelt sich um eine Variante, bei der für eine Deckung des Kapitals gesorgt wird, aus dem die späteren Leistungen generiert werden können. Der Aufbau dieses Kapitals erfolgt durch die schon frühzeitig beginnenden Zahlungen von Sparraten, welche dann investiert werden, um für ausreichend Deckung auf dem Konto bzw. in dem entsprechend abgeschlossenen Vertrag zu sorgen. Durch die laufenden Beiträge bzw. Sparraten baut man so genannte Anwartschaften auf die spätere Leistung auf, weshalb man auch vom Anwartschafts-Deckungsverfahren spricht.
Das Kapitaldeckungsverfahren findet insbesondere in der privaten Altersvorsorge statt, wo jeder Einzelne mit seinen eigenen Beiträgen auch sein eigenes Kapital aufbaut, aus dem dann später seine zusätzliche Rente gewonnen werden kann.
Die Höhe der Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren
Wie viel regelmäßig angelegt werden muss, um das Kapitaldeckungsverfahren zu bestreiten, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Der bedeutendste Faktor ist dabei ohne Frage das Ziel, das man dabei verfolgt. In der privaten Altersvorsorge sollte dieses Ziel darin bestehen, eine zusätzliche Rente in der Höhe anzustreben, die dafür sorgt, dass zusammen mit der gesetzlichen Rente und anderer schon zu erwartender Einkünfte dafür gesorgt ist, dass man sich auf einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen freuen kann.
Ist die Höhe der regelmäßigen Leistungen bekannt, kann mit der Hilfe der Finanz- bzw. Versicherungsmathematik berechnet werden, wie hoch zum festgelegten Zeitpunkt das Deckungskapital sein muss. Zudem kann ermittelt werden, welche regelmäßigen Beträge angelegt werden müssen, um dieses Deckungskapital zu erreichen. Hierbei ist dann natürlich auch die Zeit vom Beginn der Anlage bis zum Leistungszeitpunkt entscheidend, wobei auch immer zusätzliche Berechnungen erfolgen, mit denen ein Ausgleich der Inflation gewährleistet werden soll.
Umlageverfahren als Gegenstück zum Kapitaldeckungsverfahren
Betrachtet man verschiedene Versicherungssysteme, trifft man auch auf ein direktes Gegenstück zum Kapitalanlageverfahren. So wird zum Beispiel im deutschen Sozialversicherungssystem das so genannte Umlageverfahren angewendet, das im Sinne des Generationenvertrags die Renten sichern soll.
Hier spart nicht jeder Einzelne für sich gewisse Beiträge, um sich eine persönliche Rente aufzubauen, sondern mit den eigenen Beiträgen sorgen die Beitragszahler dafür, dass für die derzeitigen Bezieher der Leistungen ausreichend Kapital vorhanden ist, damit die entsprechenden Renten ausgezahlt werden. Die Beiträge werden also nicht angelegt, sondern sofort in Rentenleistungen umgelegt, was zum Begriff des Umlageverfahrens führt.
Ganz im sozialen Sinne zahlen dabei menschen mit höherem Einkommen auch höhere Beiträge als es Leute mit einem geringeren Verdienst tun. So sozial der Gedanke auch ist, so sehr ist er auch von diversen Risiken belastet. Das größte Risiko besteht darin, dass die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung geringer sind als die gleichzeitig notwendigen Rentenzahlungen. Gerade die demografische Entwicklung in Deutschland vergrößert dieses Problem. Die Menschen werden immer älter, sodass sie auch immer länger die lebenslange Rente beziehen und somit von Jahr zu Jahr die Rentenleistungen höher werden.
Die Zahl der Beiträge zahlenden Arbeitnehmer wird aber nicht in gleichem Maße höher, sodass auf Dauer gesehen fast jeder Arbeitnehmer für die Rente eines Ruheständlers sorgen muss, was finanziell auf Dauer nicht zu realisieren ist. Gleichzeitig kommt bei jedem Beitragszahler die Skepsis oder Angst auf, dass die Entwicklung dazu führt, dass für einen später trotz regelmäßiger Beiträge kaum noch eine Rente in akzeptabler Höhe zur Verfügung stehen wird. Das macht die private Altersvorsorge umso wichtiger und ebenso werden die Rufe danach lauter, das Umlageverfahren durch das Kapitaldeckungsverfahren zu ersetzen.
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