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Kinderzulage

Bei der Kinderzulage handelt es sich um einen Begriff aus der Welt der Riester-Rente. Sie bildet dabei zusammen mit der Grundzulage die beiden Zulagen, die der Staat einem als finanzielle Unterstützung zukommen lässt, um einen dazu zu animieren, sich mit der Hilfe der Riester-Rente eine zusätzliche Rente für das Alter zu sichern und somit die nicht ausreichende gesetzliche Altersrente zu ergänzen. Beim Abschluss einer Riester-Rente und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen erhält man die Kinderzulage, die jährlich eine maximale Höhe von 185 Euro für Kinder, die vor dem Jahr 2008 geboren wurden, und eine maximale Höhe von 300 Euro hat, wenn die Kinder ab dem Jahr 2008 auf die Welt gekommen sind.

Inhaltsverzeichnis

[ultimate_icon_list icon_size=“20″ icon_margin=“8″][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Die Bedeutung der Kinderzulage[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Die Höhe der Zulage[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Der Weg zur Kinderzulage[/ultimate_icon_list_item][/ultimate_icon_list]

Die Bedeutung der Kinderzulage

Im Jahr 2002 beschloss der Staat, das Rentenniveau zu senken. Das war notwendig, weil die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung ansonsten zu stark gestiegen wären und vor allem die jüngeren Generationen kaum noch in der Lage gewesen wären, diese Sozialversicherungsbeiträge zu finanzieren.

Um die durch das gesenkte Rentenniveau entstehenden Einbußen bei der Altersrente ausgleichen zu können, wurde es umso wichtiger, dass jeder für sich eine zusätzliche Vorsorge betreibt, die dann mit einer zusätzlichen Rente im Alter finanzielle Probleme vereidet. Aus dem Grund wurde die Riester-Rente ins Leben gerufen, um mit staatlicher Förderung jeden dazu zu animieren, eine solche zusätzliche Altersvorsorge abzuschließen.

Die staatliche Förderung besteht dabei aus Steuervorteilen und den Zulagen, zu denen neben der Grundzulage auch die Kinderzulage gehört. Gerade junge Familien mit Kindern sollen so dabei unterstützt werden, trotz häufig bestehender finanzieller Engpässe eine eigene Altersvorsorge betreiben zu können. Ein Recht auf die Kinderzulage hat man immer dann, wenn man eine Riester-Rente abgeschlossen hat und gleichzeitig Anspruch auf das Kindergeld für ein oder mehrere Kinder hat. Die Kinderzulage erhält dabei nur derjenige, an den das Kindergeld auch wirklich gezahlt wird. In der Regel ist das die Mutter. Sollte die Kinderzulage allerdings dem Vater gezahlt werden, weil er zum Beispiel nur eine Riester-Rente abschließt, müssen beide Elternteile den Antrag stellen, dass der Vater zum Bezugsberechtigten des Kinderfeldes wird. Nur dann steht ihm auch die Kinderzulage zu.

Die Höhe der Zulage

Die Höhe der Kinderzulage wurde im Jahr 2008 grundlegend geändert. Während sie vorher 138 Euro pro Kind betrug, gelten seit dem Jahr 2008 185 Euro als Kinderzulage für jedes Kind. Für Kinder, die sogar erst nach dem 31.12.2007, also ab dem Jahr 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro.

Bei diesen Beiträgen handelt es sich um maximale Beträge, die einem jährlich zustehen und als zusätzliche Einzahlung in den laufenden Vertrag transferiert werden. Um diesen maximalen Betrag der Zulage zu erhalten, muss der Sparer jeweils mindestens 4 Prozent seines zu versteuernden Einkommens aus dem Vorjahr als eigenen Beitrag in den Vertrag einzahlen. Fällt die eigene Beitragszahlung geringer aus, wird auch die Zulage im entsprechenden Verhältnis gekürzt.

Der Weg zur Kinderzulage

Um die Kinderzulage zu erhalten, muss natürlich erst einmal ein Anspruch auf Kindergeld bestehen und gleichzeitig muss man natürlich einen entsprechenden Vertag im Rahmen der Riester-Förderung abschließen. Läuft ein solcher Vertrag, erfolgt die Zahlung der Kinderzulage aber nicht automatisch, sondern erst durch einen entsprechenden Antrag.

Einen solchen Antrag erhält man jährlich vom entsprechenden Anbieter der Riester-Rente. Um diesen Antrag dann zu stellen, hat man eine Frist von zwei Jahren, sodass es nicht schlimm ist, wenn man es einmal vergisst, den Antrag sofort zu stellen. Alternativ kann man aber auch einen so genannten Dauerzulagenantrag stellen. Damit sorgt man dafür, dass man sich während der gesamten Laufzeit nicht mehr darum kümmern muss und somit auch wirklich keine einem zustehende Zulage verschenkt.

Weblinks

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