Bei einem Notaranderkonto handelt es sich um eine besondere Form des Treuhandkontos. Im Rahmen von Kaufverträgen überweist der jeweilige Käufer die entsprechende Kaufsumme auf dieses Notaranderkonto, wo sie dann vom Notar verwaltet und nach Abschluss des Kaufvorgangs an den Verkäufer weitergeleitet wird. Aufgrund der Höhe der Summen wird das Notaranderkonto insbesondere beim Verkauf von Immobilien verwendet, weil bei so großen Vertragsangelegenheiten sowohl der Verkäufer als auch der Käufer von der hohen Sicherheit einer solchen Vorgehensweise profitieren möchte.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen zum Notaranderkonto
Bei den verschiedensten Kaufverträgen und erst recht dann, wenn es sich um hohe Geldsummen handelt, für die zum Beispiel Immobilien aber auch viele andere Güter den Eigentümer wechseln, ist es sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer wichtig, dass ein hohes Maß an Sicherheit besteht und von beiden Seiten die entsprechenden Verpflichtungen aus dem Vertrag auch eingehalten werden. Aus diesem Grund werden diverse Kaufverträge mit einem berechtigten Sicherungsinteresse nicht nur notariell begleitet, sondern auch über ein so genanntes Notaranderkonto abgewickelt.
Hierbei handelt es sich um ein Treuhandkonto, also ein vom Notar treuhänderisch verwaltetes Konto, das dieser bei der Bank eröffnet und welches auch auf den Namen des verwaltenden Notars lautet. Er eröffnet das Konto zwar in eigenem Namen aber für andere Personen oder Personengemeinschaften. Das dort eingezahlte Geld gehört nicht zu seinem Vermögen und es ist dem Notar auch nicht gestattet, über das Geld zu anderen als den in den Kaufverträgen bestimmten Zwecken zu verfügen.
Das Notaranderkonto gehört in der Regel zu den so genannten offenen Anderkonten, bei denen im Gegensatz zu den verdeckten Anderkonten bereits in der Bezeichnung des Kontos deutlich wird, dass es sich um ein solches Treuhandkonto handelt.
Im Rahmen der Abwicklung von Kaufverträgen zahlt der Käufer die geforderte bzw. die im Vertrag festgelegte Kaufsumme auf das Notaranderkonto ein. Sobald dann auch der Verkäufer alle seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat und der Kaufvorgang somit abgeschlossen ist, überweist der Notar das Geld an den Verkäufer, sodass sich beide Seiten dann über ein erfolgreiches Geschäft freuen können.
Der Verkäufer weiß, dass er nach der Übergabe des verkauften Objektes sein Geld erhält, und der Käufer kann sich sicher sein, dass er nicht bezahlt, ohne anschließend das gekaufte Objekt in Besitz nehmen zu können.
Die Kosten eines Notaranderkontos
Die Inanspruchnahme eines Notaranderkontos ist immer auch mit Gebühren verbunden, die der Notar anhand des Gerichts- und Notarkostengesetzes erheben darf. Die Besonderheit ist dabei die Regelung, dass die Gebühren sich an der Höhe der über das Notaranderkonto abgewickelten Beträge orientieren und dabei eine Staffelung zu beachten ist, nach der verschiedene Hebelsätze angewendet werden. So werden bis zu einer Höhe von 2.500 Euro 1 Prozent berechnet, alle Beträge darüber und bis 10.000 Euro werden mit 0,5 Prozent belegt und alles, was über 10.000 Euro liegt, wird noch mit 0,25 Prozent Gebühren bedacht, wobei immer eine Mindestgebühr von 1 Euro besteht.
Die Sicherheit des Notaranderkontos
Die Sicherheit des Notaranderkontos wird durch die Vorgehensweise der Zahlung deutlich. Hinzu kommen gesetzliche Regelungen, die für ein weiteres Maß an Sicherheit führen. So sorgt schon das Beurkundungsgesetz (BeurkG) dafür, dass genau festgelegt ist, was der Notar darf und was nicht. Damit werden vor allem Veruntreuungen unter Strafe gestellt und somit weitestgehend vermieden, was auch daran liegt, dass veruntreuende Notare sofort mit einem internationalen Haftbefehl belegt werden, der mehr als abschreckend wirkt.
Sollte es dennoch zu Veruntreuungen kommen, für die Haftpflichtversicherung eines Notars im Übrigen nicht aufkommt, wurde durch die Notarkammern ein so genannter Notarversicherungsfonds ins Leben gerufen, aus dem dann Entschädigungen geleistet werden.
Zudem sorgt der § 54d des BeurkG für eine hohe Sicherheit, weil er den Notar dazu verpflichtet, von Zahlungen von Geldern auf diesem Notaranderkonto Abstand zu nehmen, wenn der Anschein entsteht, dass es sich um unredliche Zwecke handeln oder entsprechende Zahlungen zu einem Schaden des Auftraggebers führen könnten.
Weblinks

Kostenlose Beratung
Lasse dich jetzt kostenlos, unabhängig und unverbindlich beraten.