Die Police ist die Bezeichnung für eine Urkunde, die vor allem im Versicherungswesen von Bedeutung ist und dort häufig auch als Versicherungsschein bezeichnet wird. Von einer Urkunde wird dann gesprochen, wenn das entsprechende Dokument etwas bestätigt oder beglaubigt und somit für eine Rechtskraft sorgt. Im Falle der Versicherungspolice wird der abgeschlossene Versicherungsvertrag bestätigt und durch den Besitz des Versicherungsscheins sichert sich der Versicherungsnehmer das Recht auf die vereinbarten Leistungen der Versicherung.
Inhaltsverzeichnis
Die Police im Versicherungswesen
Wenn eine Versicherung zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, muss der zustande kommende Vertrag auf irgendeine Art und Weise bestätigt werden. Das erfolgt über den Versicherungsschein, der auch als Police bezeichnet wird.
Das Wort Police stammt aus der griechischen Sprache, wo das Wort Apodeixis so viel bedeutet wie „Nachweis“. Die Police bildet als Urkunde also den Nachweis, die Bestätigung oder auch eine Beglaubigung über den Vertrag, der zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung abgeschlossen wurde. Gesetzlich sind Police und Versicherungsschein gleichbedeutend mit dem gesamten Vertragsdokument. Technisch gesehen wird der Versicherungsschein oft nur als das vom Versicherer unterschriebene Datenblatt mit den wichtigsten Angaben angesehen, während alle weiteren zum Versicherungsvertrag gehörenden Dokumente als Anlagen zum Versicherungsschein benannt werden.
Die Police belegt nicht nur den zustande gekommenen Versicherungsvertrag, sondern umfasst eine noch viel wichtigere Aufgabe. Die Police ist nämlich erforderlich, wenn man in einem Versicherungsfall die Leistungen von der Versicherung in Anspruch nehmen möchte. In vielen Fällen – wie zum Beispiel bei kleineren Schäden im Rahmen von Hausratversicherungen oder Haftpflichtversicherungen – verlangt kaum eine Versicherung die Vorlage einer Police, weil der verwaltungstechnische Aufwand viel zu groß wäre.
Bei größeren Auszahlungen, wie zum Beispiel aus Lebensversicherungen, kann es aber durchaus dazu kommen, dass die Versicherung die Vorlage der Police verlangt, weil sie gesetzlich insofern Rückendeckung hat, dass sie nur dann zur Leistung verpflichtet ist, wenn die entsprechende Urkunde vorliegt und somit das Recht auf die Leistung belegt werden kann.
Die Inhalte einer Police
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Versicherungsverträge und somit auch für die entsprechenden Policen. So ist dort auch zu finden, welche Inhalte eine Police haben muss, die sich vor allem auf die wichtigsten Eckdaten des abgeschlossenen Vertrags beziehen. Dazu gehören wichtige Daten wie:
- Versicherungsscheinnummer
- Versicherungsbeginn und -ende
- Namen und Anschrift der beteiligten Parteien wie Versicherer und Versicherungsnehmer
- Vereinbarte Versicherungssumme
- Vereinbarte Leistungen
- Bestehende Ausschlüsse
- Höhe der vereinbarten Prämien
- Eventuelle Regelung zum Selbstbehalt
- Regelungen im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit
- Unterschriften der Beteiligten
Neben diesen eher allgemeinen Angaben können auch besondere Vermerke in die Police aufgenommen werden, wie zum Beispiel bestehende Verpfändungen, Bezugsrechte oder auch Abtretungen zugunsten anderer Personen oder Institutionen wie Banken, die im Falle von auszuzahlenden Leistungen beachtet werden müssen.
Wichtig ist auch das Widerrufsrecht, das in jeder Police enthalten sein muss und dem Versicherungsnehmer deutlich sein bestehendes diesbezügliches Recht darlegen muss. Im Regelfall erklärt dieses Recht, dass der Versicherungsnehmer nach § 8 VVG mindestens 14 Tage und bei Lebens- und Rentenversicherungen laut § 152 VVG sogar 30 Tage lang Zeit hat, den Vertrag zu wiederrufen, was dann schriftlich erfolgen muss.
Schriftlich erfolgen muss auch eine Kündigung einer Police. Dabei sollte man immer bestehende Fristen prüfen und einhalten und gleichzeitig natürlich auch immer prüfen, welche Nachteile eine Kündigung mit sich bringt. Entscheidet man sich für die Kündigung, sollte man sie bestenfalls per Einschreiben verschicken, um einen Nachweis darüber zu haben, dass sie fristgerecht erfolgte.
Wichtige zusätzliche Unterlagen zur Police
Zusätzlich zur Police gehören zu den auszuhändigenden Dokumenten weitere wichtige Unterlagen, die insbesondere durch die neuen und den Verbraucher schützenden Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gefordert werden. Hierzu gehören vor allem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Diese wurden dem Versicherungsnehmer immer schon mit der Police ausgehändigt. Das neue Recht schreibt allerdings vor, dass diese Unterlagen dem Versicherungsnehmer schon im Vorfeld vorliegen müssen, um diese studieren du prüfen zu können, bevor der Vertrag unterzeichnet wird. Zudem müssen Informations- und Beratungspflichten erfüllt und dem Kunden wichtige Informationen zum Versicherungsunternehmen und zu den entsprechenden Leistungsmerkmalen des Vertrags ausgehändigt werden.
Die Verlustanzeige
Wie schon beschrieben, beurkundet die Police dem Versicherungsnehmer die Leistungen, die er aus der Versicherung heraus in Anspruch nehmen kann. Der Schuldner in Form der Versicherung muss diese Leistungen aber nur dann erbringen, wenn die entsprechende Police als Beleg für den Versicherungsvertrag vorliegt. Verliert man nun eine Police bzw. weiß nicht mehr, wo sie sich befindet, bestehen zwei Probleme.
Zum einen hat man die Police selber nicht mehr vorliegen, um diese bei Forderungen an das Versicherungsunternehmen vorlegen zu können. Zum anderen könnte es dann jederzeit sein, dass eine dritte Person in den Besitz dieser Urkunde gelangt und Leistungen einfordert, die ihm im Grunde genommen nicht zustehen. Eine abhanden gekommene Urkunde sollte man daher für kraftlos erklären. Hierfür ist die Verlustanzeige an das Versicherungsunternehmen von großer Bedeutung, die auch vom Versicherungsunternehmen eingefordert wird, um eine Ersatz-Police auszustellen. In einer solchen Verlustanzeige muss ausdrücklich vermerkt sein, um welche Police es sich handelt. Dazu gehören Angaben zur Versicherungsart, zur Nummer des Versicherungsscheins sowie Name und Adresse. Die Versicherungsscheinnummer kann man übrigens jedem Schreiben entnehmen, dass man vom Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit der entsprechenden Police erhalten hat. In der Verlusterklärung muss man neben diesen Angaben auch unbedingt bestätigen, dass die Urkunde tatsächlich abhanden gekommen ist und nicht an andere Personen ausgehändigt wurde sowie dass man niemandem die Rechte aus dem Versicherungsvertrag abgetreten oder verpfändet hat.
Abschließend muss man sich dazu verpflichten, die alte Police sofort an das Versicherungsunternehmen auszuhändigen, wenn sie wiederauftauchen sollte. Das gibt der Versicherung die Sicherheit, dass zu dem bestehenden Vertrag wirklich nur eine gültige Police im Umlauf ist.
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