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Versorgungswerk

Bei Versorgungswerken handelt es sich um berufsständische Versorgungseinrichtungen für die so genannten kammerfähigen freien Berufe. Sie bilden den Gegenpart zur gesetzlichen Rentenversicherung und sorgen dafür, dass die Mitglieder der freien Berufe ebenfalls von einer geregelten Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung profitieren. Auch hier gilt eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft, damit die Absicherung auch für diese Berufsgruppen garantiert ist. Für jede einzelne Gruppe der freien Berufe gibt es eigenständige Versorgungswerke.

Inhaltsverzeichnis

[ultimate_icon_list icon_size=“20″ icon_margin=“8″][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Die Bedeutung der Versorgungswerke[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Historische Entwicklung der Versorgungswerke[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Abgrenzung zum Versorgungswerk im Handel oder Einzelhandel[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Finanzierung der Leistungen der Versorgungswerke[/ultimate_icon_list_item][/ultimate_icon_list]

Die Bedeutung der Versorgungswerke

Analog zur Pflicht für Angestellte zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, besteht auch für die Mitglieder in den kammerfähigen freien Berufen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft, die sich aber auf die entsprechenden Versorgungswerke der einzelnen Berufsgruppen bezieht. Hierdurch soll die Altersversorgung der freien Berufe abgesichert werden, wobei zusätzlich auch Leistungen zur Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung erbracht werden.

Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk befreit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und bietet für die entsprechenden freien Berufe in der Regel auch bessere Leistungen. Der Dachverband der gesamten berufsständischen Versorgungswerke ist die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V., unter der die sämtlichen Versorgungseinrichtungen vereint werden und wo insbesondere die landesrechtlichen und satzungsrechtlichen Regelungen greifen.

Kontrolliert werden die Versorgungswerke von den gesetzlichen Kontrollinstanzen der jeweiligen Bundesländer und die Versicherungs- und Rechtsaufsicht unterliegt den Ministerien des Innern beziehungsweise der Wirtschaft.

Jede Berufsgruppe hat ihr eigenes Versorgungswerk. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Gruppen der kammerfähigen freien Berufe:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
  • Zahnärzte
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Ingenieure
  • Patentanwälte

Diese Spezialisierung auf eine Berufsgruppe hat den Vorteil, dass eine einheitliche Versorgungsbiographie besteht und gleiche Risikostrukturen zugrunde gelegt werden können, um eine umfassende und auf jeden gleichermaßen passende Absicherung garantieren zu können. Eine Abweichung zu der Regelung, dass über solche Versorgungseinrichtungen die kammerfähigen freien Berufe abgesichert werden, bilden die Versorgungswerke für Abgeordnete.

Obwohl es sich bei Abgeordneten nicht um Mitglieder eines Kammerberufes handelt, wurden solche Versorgungswerke ins Leben gerufen. Neben der gezielt ausgerichteten, weil einheitlichen Risikobetrachtung und den umfassenden Leistungen für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung profitieren die Mitglieder der Versorgungswerke auch davon, dass den Berufsträgern die bestehenden Rentenanwartschaften auch bei einer Insolvenz nicht verloren gehen können. Das ist ein Vorteil gegenüber anderen Selbstständigen und vergleichbar mit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der den Mitgliedern auch die Anwartschaften gesichert sind, auch wenn letztendlich deren Höhe nicht garantiert ist.

Historische Entwicklung der Versorgungswerke

Die Geschichte der Versorgungswerke geht schon in die 1920er Jahre zurück, als die Bayerische Ärzteversorgung gegründet wurde, die somit heute das älteste und gleichzeitig auch das größte berufsständische Versorgungswerk ist.

Der Grund war der Ausschluss bayerischer Ärzte von der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der negative Umstand, dass Wirtschaftskrise und Inflation die aufgebaute private Vorsorge vernichtet hatte. Geführt wurde dieses Versorgungswerk von der Bayerischen Versicherungskammer, welche seit 1995 Bayerische Versicherungskammer-Versorgung bzw. Bayerische Versorgungskammer heißt und als größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe die Führung von zwölf Einrichtungen der Altersversorgung leitet, bei denen es sich bei fünf Einrichtungen um berufsständische Versorgungswerke handelt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war es im Jahr 1957 eine Rentenreform unter dem Bundeskanzler Konrad Adenauer, die es nicht zuließ, dass sich Mitglieder der freien Berufe freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung absicherten. Da aber allen bewusst war, wie wichtig eine Absicherung für das Alter ist, wurden immer mehr Versorgungseinrichtungen für die jeweiligen betroffenen Berufsgruppen errichtet. Aktuell versammeln sich in Deutschland unter dem Mantel der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen 89 öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen, die als Versorgungswerke für die freien Berufe dienen.

Abgrenzung zum Versorgungswerk im Handel oder Einzelhandel

Der Begriff der Versorgungswerke im Zusammenhang mit den berufsständischen Versorgungen für die freien Berufe darf nicht verwechselt werden mit dem Begriff des Versorgungswerkes, der manchmal auch im Handwerk bzw. im Einzelhandel verwendet wird. Dabei handelt es sich dann lediglich um freiwillige Zusatzversorgungen, die auf Initiative örtlicher Kammern oder Innungen angeboten werden. Dieses meistens als Lebensversicherung angebotene Versorgungswerk ist also „nur“ eine zusätzliche Altersvorsorge, die nicht vergleichbar mit den offiziellen Versorgungswerken ist und auch nicht von der Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.

Finanzierung der Leistungen der Versorgungswerke

Die Versorgungswerke finanzieren sich ausschließlich durch die Beitragszahlungen der Mitglieder sowie aus Gewinnen der entsprechenden Investitionen. Es gibt also im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine staatlichen Hilfestellungen. Für die Beiträge gilt grundsätzlich der gleiche Beitragssatz wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, sodass derzeit 18,7 % als Beitragssatz festgelegt sind. Es gibt aber auch Sonderregelungen bei Selbstständigen, die zum Beispiel auch nur eine 2/3-Mitgliedschaft beantragen und dementsprechend weniger Beiträge zahlen können. Gleichzeitig besteht auch die Chance zusätzliche Beiträge zu zahlen.

Beide Varianten wirken sich natürlich auf die Höhe der Leistungen aus. Diese sind nämlich in erster Linie von der Höhe der Beiträge abhängig sowie von den Gewinnen, die die Versorgungswerke bei den Investitionen dieser Gelder erzielen. Hier werden so genannte kapitalbildende Verfahren eingesetzt, welche auf die Anforderungen der Einrichtungen angepasst werden und bei denen es sich um Varianten wie das Anwartschaftsdeckungsverfahren oder das offene Deckungsplanverfahren handelt.

Weblinks

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