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Die Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Begriff aus dem Bereich des Finanzwesens und dabei speziell aus der Welt der Kreditgeschäfte. Es handelt sich dabei um eine Gebühr, die der Kreditgeber erhebt, wenn der Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen möchte. Begründet wird diese Gebühr damit, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, für die die Bank als Gegenleistung für die Bereitstellung des Geldes eine bestimmte Summe an Zinsen erhält. Wird der Kredit früher abgelöst, entgeht der Bank eine fest eingeplante Summe an Zinsen. Diesen „Verlust“ gleicht der Kreditgeber dann durch die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aus.

Inhaltsverzeichnis

[ultimate_icon_list icon_size=“20″ icon_margin=“8″][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Allgemeine Informationen zur Vorfälligkeitsgebühr[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierungen[/ultimate_icon_list_item][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-chevron-circle-right“ icon_color=“#bca480″]Kredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung[/ultimate_icon_list_item][/ultimate_icon_list]

Allgemeine Informationen zur Vorfälligkeitsgebühr

Wenn ein Kredit aufgenommen wird, entsteht ein Vertrag zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer und somit beidseitige vertragliche Verpflichtungen, die eingehalten werden müssen. Der Kreditgeber verpflichtet sich dabei, dem Kreditnehmer die entsprechende Kreditsumme bereitzustellen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich wiederum zur Rückzahlung des Kredits in vereinbarter Form und zur Zahlung der Zinsen als Vergütung für die Inanspruchnahme des Darlehens.

Gerade die Zinseinnahmen aus Krediten gehören für Banken zum wesentlichen Teil der Einnahmen , die dann auch gerade bei größeren Finanzierungen in die langfristigen Planungen der Kreditinstitute einfließen. Möchte ein Kreditnehmer nun einen Kredit vorzeitig zurückzahlen, weil er zu Geld gekommen ist oder auch das Darlehen mit einer günstigeren Finanzierung ablösen möchte, entgehen der Bank die bis zum eigentlichen Ende der Laufzeit entstehenden Zinsen. Da diese Zinsen fest eingeplant waren, entsteht der Bank so gesehen ein Verlust. Für den sie dann eine Entschädigung verlangt und diese erfolgt in Form der Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten

Seit dem Jahr 2010 gibt es durch eine EU-Verbraucherkreditrichtlinie feste Regelungen bezüglich der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung, um die Kreditnehmer vor zu hohen Belastungen zu schützen.

Bei Ratenkrediten, die bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, gelten ausschließlich die vertraglich geregelten Absprachen bezüglich einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits. Dort kann dann eine eigentlich zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung Gültigkeit haben oder auch das recht, ohne Strafe einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen.

Kredite, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, unterliegen den neuen gesetzlichen Regelungen, die sich als überaus verbraucherfreundlich erweisen. So muss sich die Bank bei der Berechnung an der Höhe der Restschuld orientieren. Läuft der Kredit eigentlich noch länger als 12 Monate, darf die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens 1 Prozent der Restschuld betragen. Liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr, dürfen sogar nur 0,5 Prozent berechnet werden.

Diese Wette unterhalb eines jeden Zinssatzes auf dem Markt machen jede vorzeitige Rückzahlung lohnenswert und ermöglichen auch häufiger, den bestehenden Ratenkredit durch Darlehen mit besseren Konditionen abzulösen, ohne einen Verlust aufgrund einer zu hohen Vorfälligkeitsentschädigung zu machen.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierungen

Die angesprochenen Regelungen der Vorfälligkeitsgebühr für normale Ratenkredite gelten nicht für Baufinanzierungen, wobei das Thema gerade in diesem Bereich der sehr hohen Kredite von großer Bedeutung sein kann. Vor allem dann, wenn man abschätzen möchte, ob es sich lohnt, eine Baufinanzierung abzulösen oder vorzeitig zurückzuzahlen oder ob die Vorfälligkeitsentschädigung so hoch ist, dass es zu einem Verlustgeschäft wird, trifft man auf erste Probleme.

Die Berechnung der Entschädigung

Die Berechnung der Entschädigung ist nämlich oft sehr unfreundlich den Verbrauchern gegenüber, weil sehr intransparent und kaum nachzuvollziehen. Die Hilfe eines Fachmannes kann da sehr ratsam sein, um den Betrag zu verstehen und auch um festzustellen, ob die Höhe gerechtfertigt ist, was nachgewiesen oft nicht der Fall ist.

Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) einige Eckpfeiler gesetzt, mit denen man selber in etwa die entstehende Vorfälligkeitsgebühr berechnen kann. Zum einen wird zwischen der Aktiv-Aktiv-Methode und der Aktiv-Passiv-Methode unterschieden.

Die Aktiv-Aktiv-Methode
Die Aktiv-Aktiv-Methode geht davon aus, dass das zurückgezahlte Geld sofort in Form eines Darlehens an den nächsten Kreditnehmer weitergegeben wird und der Bank ein Verlust entsteht, wenn das zu einem günstigeren Zinssatz erfolgt.

Die Aktiv-Passiv-Methode
Üblicher ist die Aktiv-Passiv-Methode, bei der davon ausgegangen wird, dass das Geld in Wertpapiere investiert wird, um den Zinsausfall auszugleichen. Hier beginnt dann schon die Schwierigkeit nachzuvollziehen, mit welchen Gewinnen aus den Wertpapiergeschäften gerechnet wird. Zudem gibt es viele Punkte, die das Kreditinstitut auch zugunsten des Kreditnehmers einrechnen muss. So müssen zugesagte Sondertilgungsmöglichkeiten außen vor bleiben, weil der Kreditnehmer nicht für etwas bestraft werden darf, was ihm erlaubt ist. Bei einer vorzeitigen Zurückzahlung entfällt zudem das Darlehens- oder Kreditausfallrisiko, was in den ursprünglichen Zins mit einberechnet wurde und somit nun die Vorfälligkeitsentschädigung reduzieren muss, was auch für Verwaltungsgebühren gilt, die für den Rest der eigentlichen Laufzeit nicht mehr erhoben werden dürfen. Dagegen darf eine Bank nun aber eine Gebühr für die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Kredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch dazu kommen, dass man Kredite vorzeitig zurückzahlen kann, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen. Hier stehen vor allem die Szenarien im Mittelpunkt des Interesses, wenn es vorzeitig zu dem recht einer ordentlichen Kündigung kommt.

Das kann durch eine vorzeitige Kündigung durch die Bank infolge eines Zahlungsverzugs oder auch durch Fehler beim Vertragsschluss geschehen. Häufige Fehler sind dabei fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, dank der man auch Jahre nach dem Abschluss des Kreditvertrags diesen widerrufen kann.

Hat man ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen, kann dieser immer mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Längere Laufzeiten beinhalten dieses Recht nicht. Bei Laufzeiten über zehn Jahren sieht das Gesetz aber vor, dass diese spätestens nach 10,5 Jahren gekündigt werden dürfen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden darf.

Weblinks

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